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Der Eingang des mit „Neuwestfalit" beginnenden Unterabsatzes wird
gefaßt:
Neuwestfalit, auch Gesteins-Westfalit mit den angehängten
Buchstaben D, E, F usw. (Gemenge von ... ) usw. wie bisher.
2. In der 1. Gruppe unter d wird der mit „Petroklastit“ beginnende
Unterabsatz gefaßt:
Petroklastit (Haloklastit) (fest gepreßtes Gemenge von Natron-
salpeter, Schwefel, Steinkohlenpech, Kalisalpeter und Kaliumbichromat).
und hinter dem mit „Sprengsalpeter“ beginnenden Unterabsatze nach-
getragen:
Castroper Sprengsalpeter (festgepreßtes Gemenge von Kali-
salpeter, Natronsalpeter, Schwefel, Holzmehl, kohlehaltigen Stoffen [wie
um Beispiel Brikettpulver, mineralische Kohle usw.], Sauerstoffsalzen
wie zum Beispiel Braunstein, Bichromath]).
3. In der 2. Gruppe.
Unter a wird vor den Worten „bei Stoß, Reibung oder Entzündung“
eingeschaltet:
in trockenem Zustande
Unter b lautet der Schluß:
5 Prozent Rizinusöl. Diese Sprengstoffe sind:
Alkalsit 1 (Gemenge, das als Basis Kaliumperchlorat und
Ammoniaksalpeter — etwa in den gleichen Mengen — neben anderen
Salpeterarten sowie nitrierte Kohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffe oder
Kohlenhydrate und Harz enthält).
Der mit „Silesia“ beginnende Unterabsatz wird gefaßt:
Silesia (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat und
von Harz, von dem höchstens 4 Prozent nitriert sein dürfen).
Hinter c wird ein neuer Absatz eingeschaltet:
d) Triplastit (Gemenge von 50 bis 60 Prozent Trinitrotoluol, 10 bis
14 Prozent flüssigem Dinitrotoluol) 0,4 bis 2 Prozent Schieß- oder
Kollodiumwolle und 25 bis 40 Prozent Bleinitrat).
4. In der 3. Gruppe wird d gefaßt:
d) Schwarzpulver (Gemenge von Kalisalpeter, Schwefel und
Kohle) in Mehlform, gekörnt oder gepreßt, ferner schwarzpulver-
ähnliche Gemenge, die den Bedingungen unter 1d nicht entsprechen,
sich aber unter dem Einflusse von Stoß, Reibung oder Entzündung nicht
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