Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Der Eingang des mit „Neuwestfalit" beginnenden Unterabsatzes wird 
gefaßt:  
Neuwestfalit, auch Gesteins-Westfalit mit den angehängten 
Buchstaben D, E, F usw. (Gemenge von ... ) usw. wie bisher. 
2. In der 1. Gruppe unter d wird der mit „Petroklastit“ beginnende 
Unterabsatz gefaßt: 
Petroklastit (Haloklastit) (fest gepreßtes Gemenge von Natron- 
salpeter, Schwefel, Steinkohlenpech, Kalisalpeter und Kaliumbichromat). 
und hinter dem mit „Sprengsalpeter“ beginnenden Unterabsatze nach- 
getragen:   
Castroper Sprengsalpeter (festgepreßtes Gemenge von Kali- 
salpeter, Natronsalpeter, Schwefel, Holzmehl, kohlehaltigen Stoffen [wie 
um Beispiel Brikettpulver, mineralische Kohle usw.], Sauerstoffsalzen 
wie zum Beispiel Braunstein, Bichromath]). 
3. In der 2. Gruppe. 
Unter a wird vor den Worten „bei Stoß, Reibung oder Entzündung“ 
eingeschaltet: 
in trockenem Zustande 
Unter b lautet der Schluß: 
5 Prozent Rizinusöl. Diese Sprengstoffe sind: 
Alkalsit 1 (Gemenge, das als Basis Kaliumperchlorat und 
Ammoniaksalpeter — etwa in den gleichen Mengen — neben anderen 
Salpeterarten sowie nitrierte Kohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffe oder 
Kohlenhydrate und Harz enthält).  
Der mit „Silesia“ beginnende Unterabsatz wird gefaßt: 
Silesia (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat und 
von Harz, von dem höchstens 4 Prozent nitriert sein dürfen). 
Hinter c wird ein neuer Absatz eingeschaltet: 
d) Triplastit (Gemenge von 50 bis 60 Prozent Trinitrotoluol, 10 bis 
14 Prozent flüssigem Dinitrotoluol) 0,4 bis 2 Prozent Schieß- oder 
Kollodiumwolle und 25 bis 40 Prozent Bleinitrat). 
4.   In der 3. Gruppe wird d gefaßt: 
d) Schwarzpulver (Gemenge von Kalisalpeter, Schwefel und 
Kohle) in Mehlform, gekörnt oder gepreßt, ferner schwarzpulver- 
ähnliche Gemenge, die den Bedingungen unter 1d nicht entsprechen, 
sich aber unter dem Einflusse von Stoß, Reibung oder Entzündung nicht 
55. 
 
	        
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