Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

  
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Konstrukteur für Seezeichenwesen, 
Vorstand des Torpedolaboratoriums 
erhalten bis zu einem Drittel der etatsmäßigen Stellen je 600 ℳ pensions- 
fähige Zulage. 
Die Ober-Posträte erhalten als Abteilungsdirigenten je 1200 ℳ 
pensionsfähige Zulage; die Posträte und Postbauräte erhalten bis zu einem 
Drittel der etatsmäßigen Stellen je 600 ℳ pensionsfähige Zulage. 
Von den Mitgliedern der Generaldirektion der Reichseisenbahnen er- 
halten Oberräte je 1200 ℳ, der ständige Vertreter des Präsidenten 
außerdem 600 ℳ pensionsfähige Zulage; die übrigen erhalten bis zu 
einem Drittel der etatsmäßigen Stellen je 600 ℳ pensionsfähige Zulage. 
Klasse 60. 
 5400 —  6000 —  6600 — 7200 ℳ. 
1.   Direktor der Bibliothek des Reichstags und des Reichsgerichts. III 
2.   Studienräte bei den Kadetten-Voranstalten in Preußen. III 
3.   Studiendirektor beim Kadettenkorps in Dresden. III 
Die Beamten zu 1 erhalten je 600 ℳ pensionsfähige Zulage. 
Klasse 61. 
 5800 — 6300 — 6800 — 7200 ℳ. 
1. Zivillehrer und Professoren an der Kriegsakademie und an der Militärtechnischen 
Akademie. 
Klasse 62. 
 6000 — 6600 — 7200 ℳ. 
1.   Oberstabsapotheker beim Kriegsministerium. III 
2.   Studiendirektoren bei der Haupt-Kadettenanstalt. III 
3.   Betriebsdirektoren II. Klasse bei der Heeresverwaltung. III 
4.   Abteilungs-Vorstände und Konstrukteure I. Klasse bei den technischen Instituten III 
der Heeresverwaltung. 
Der Oberstabsapotheker und die Studiendirektoren bei der Haupt- 
kadettenanstalt erhalten je 600 ℳ, die Beamten unter Ziffer 3 und 4 bis 
zu einem Drittel der etatsmäßigen Stellen je 600 ℳ pensionsfähige Zulage. 
  
Woh- 
nungsgeld- 
zuschuß. 
Tarif. 
klasse. 
 
 
 
 
 
 
 

	        
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