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Steuersatz .
Nr. Gegenstand der Besteuerung Berechnung
vom vom der Stempelabgabe
Hun- Tau-
dert send — f.
G.) (1!) Zinsbogen von Renten= und Schuld-
verschreibungen ausländischer Staaten,
Kommunalverbände, Kommunen und .
· · - N te der Wertpapiere,
Eisenbahngesellschaften, sofern die für wesche die . FKren “ berdeba
Bogen im Inland ausgegeben — 5 — — werden, in Abstufungen von 50 P.
) Zinsbogen von Renten- und Schuld- I## ie 100. srrchtbronh arch
verschreibungen ausländischer Korpo- # i’m bie Andscheiie ig
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rationen, Aktiengesellschaften oder in- . einen fängeret, aias Irar
dustrieler Unternehmungen und Zeirraum enthalten, erhäht sich die
K für en Sndesver E 3 jedes fernere Jahr um
immten ausländischen Renten- un 1
Schuldverschreibungen, sofern die i
Bogen im Inland ausgegeben werdenn — 5 — —
f) Zinsbogen von inländischen auf den
Inhaber lautenden und auf Grund
staatlicher Genehmigung ausgegebenen
Renten- und Schuldverschreibungen
der Kommunalverbände, Kommunen #
und KommunalKreditanstalten, der «
Korporationen ländlicher oder städti- für een eier erhabier
scher Grundbesitzer, der Grundbkredit. werden, in Ubnsusungen ven
und Hypothekenbanken oder der Eisen- Er. ie Tuerzwfür vole 4(
bahngesellschafern — 2 — — grler die Linescheine st
r Bogen, die Hinsscheine für
..., «tä lo·a«
Befreit sind: Zriiroum ehthalte „ e 7½“
1. Zinsbogen von Renten und Schuld- UAbgabe für jedes fernere Jahr um
, , ein Zehntel.
verschreibungen des Reichs und der s
Bundesstaaten;
2. Gewinnanteilscheinbogen von Aktien
der in der Befreiungsvorschrift der
Tarifnummer 1 bezeichneten Aktien-
gesellschaften —
3.Gewinnanteilscheiniunbsinsbogeiy
die bei der ersten Ausgabe der Wert-
papiere mit diesen in Verkehr gesetzt