1 3 1 4
Steuersatz
Nr. Gegenstand der Besteuerung Verechnung
von Lonk 1 der Stempelabgabe
65 send AM Pf.
(3A. werden. Die Befreiung greift nicht
Platz, soweit die Bogen für einen 1
längeren als zehnjährigen Zeitraum —
ausgegeben werden) — 1
4. Gewinnanteilschein. und Zinsbogen .
die vor dem Inkrafttreten dieser Vor- ·
. schriften ausgegeben sind.
2. Der Abs. 2 der Nr. 4a des Tarifs wird dahin geändert:
Den Kauf- und sonstigen Anschaffungsgeschäften steht gleich die bei
Errichtung einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien,
einer Kolonialgesellschaft oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft er-
folgende Zuteilung der Aktien oder Anteilscheine auf Grund vorher-
gehender Zeichnung, die bei Errichtung einer Aktiengesellschaft oder Kolo-
nialgesellschaft oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft stattfindende
Übernahme der Aktien oder Anteilscheine durch die Gründer und die
Ausreichung von Wertpapieren an den ersten Erwerber.
Artikel 2.
Hinter Nr. 9 des Tarifs werden folgende Vorschriften eingestellt:
1 2 8 4
Steuersatz
Nr. Gegenstand der Besteuerung Berechnung
vom vom 1 der Stempelabgabe
Hun- s Tau-
dert send . HDhff.
Schecke.
10.Im Inland ausgestellte Schecks und Schecks, 6 #
welche im Ausland auf das Inland «
allsgksttlltstnd................... —— — 10 vom einzelnen Scheck.
Den Schecks stehen gleich die Ouittungen
über Geldsummen, die aus Guthaben des
Ausstellers bei den im § 2 des Scheck-
Ist ein Scheck in mehreren Aus-
fertigungen ausgestellt, so ist die
Abgabe auch von jeder weiteren
Ausfertigung zu entrichten, sofern