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5. Bei der Hartbiegeprobe muß sich der Probestreifen bei Blechen mit einer
Festigkeit bis zu 41 kg/qmm einschließlich in Längs- und Querfaser flach, von 41 bis 47 kg/qmm
um einen Dorn mit einem Durchmesser von der 2fachen Blechdiche, über 47 kg/qmm um
einen solchen von der 3fachen Blechdicke bis 1805 zusammenbiegen lassen.
6. Bei der Schmiedeprobe müssen Streifen von ungefähr 50 mm Breite im rotwarmen
Zustande mit der Hammerfinne quer zur Walzrichtung mindestens auf das 1½ fache ihrer Breite
ausgebreitet werden können, ohne an den Kanten und auf der Fläche Risse zu erhalten.
Bei der Lochprobe dürfen Streifen, die im rotwarmen Zustand in einer Entfernung
vom Rande gleich der halben Dicke des Streifens mit einem konischen Lochstempel gelocht werden,
vom Loche nach der Kante nicht aufreißen.
Der Lochstempel soll bei etwa 50 mm Länge für alle Blechdicken einen kleinsten Durch-
messer von etwa 10 mm und einen größten Durchmesser von etwa 20 mm haben.
B. Winkeleisen.
I. Art der Proben.
1. Biegeprobe (siehe B III. 1).
2. Hartbiegeprobe (siehe B III. 2).
3. Schmiede- und Lochprobe (siehe B III. 3).
II. Anzahl der Probestücke.
25 Prozent der abzunehmenden Stücke.
III. Anforderungen.
1. Im kalten Zustande sollen sich die Schenkel des Winkeleisens unter der Presse um
mindestens 40° auseinanderbiegen und abgeschnittene Längsstreifen bis zu einem Winkel von
180° zusammenbiegen lassen. Bei diesen Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln
nur Anfänge von Rissen zeigen.
2. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) sollen sich
Längsstreifen um einen Dorn, dessen Durchmesser gleich der 3 fachen Schenkeldicke ist, bis zu
180° biegen lassen.
3. Beim Schmieden und Lochen sollen Schenkelstreifen denselben Anforderungen wie
Blechstreifen (vergleiche A IV. 6) entsprechen.
C. Nieteisen.
I. Art der Proben.
1. Zugprobe (siehe C III. 1).
2. Biegeprobe (siehe C III. 2).
3. Stauch- und Lochprobe (siehe C III. 3).
4. Hartbiegeprobe (siehe C III. 4).