II. Anzahl der Probestücke.
4 Prozent der abzunehmenden Stücke.
III. Anforderungen.
1. Zugfestigkeit 34 bis 41 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 25 Prozent
und einer Gütezahl von mindestens 62.
Soweit Bleche von höherer Zugfestigkeit als 41 kg/qmm verwendet werden, darf das
Nietmaterial entsprechend bis zu 47 kg/qmm Zugfestigkeit haben, wenn die Dehnung mindestens
die gleiche wie in der Zahlentafel für Bleche ist (vergleiche A IV. 1). Für solches Nieteisen
sind Prüfungsbescheinigungen beizubringen.
2. Im kalten Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu zeigen, so gebogen werden,
daß der Abstand der parallel gebogenen Schenkel voneinander nicht mehr als ⅕ des Nietdurch-
messers beträgt.
3. Im warmen Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge doppelt so
groß ist als der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen,
ohne aufzureißen.
4. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) soll sich
das Nieteisen um einen Dorn, dessen Durchmesser gleich der 2 fachen Dicke des Nieteisens ist, bis
zu 180° biegen lassen.
D. Niete.
I. Art der Proben.
1. Stauch- und Lochprobe (siehe D III. 1).
2. Härteprobe (siehe D III. 2).
II. Anzahl der Probestücke.
Von je 1.000 Stück 2 Stück.
III. Anforderungen.
1. Im warmen Zustande soll sich ein Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als
der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne aufzureißen.
2. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) soll sich ein
Stück Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als der Durchmesser, um ⅖ der Länge
zusammenstauchen lassen, ohne daß die Oberfläche reißt.
E. Anker und Stehbolzen.
I. Art der Proben.
1. Zugprobe (siehe E III. 1).
2. Hartbiegeprobe (siehe E III. 2).