Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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5.  Bei  der  Hartbiegeprobe  muß  sich  der  Probestreifen  bei  Blechen  mit  einer
Festigkeit  bis  zu  41  kg/qmm  einschließlich  in  Längs-  und  Querfaser  flach,  von  41  bis  47  kg/qmm
um  einen  Dorn  mit  einem  Durchmesser  von  der  2fachen  Blechdiche,  über  47  kg/qmm  um
einen  solchen  von  der  3fachen  Blechdicke  bis  1805  zusammenbiegen  lassen.

6.  Bei  der  Schmiedeprobe  müssen  Streifen  von  ungefähr  50  mm  Breite  im  rotwarmen
Zustande  mit  der  Hammerfinne  quer  zur  Walzrichtung  mindestens  auf  das  1½  fache  ihrer  Breite
ausgebreitet  werden  können,  ohne  an  den  Kanten  und  auf  der  Fläche  Risse  zu  erhalten.

Bei  der  Lochprobe  dürfen  Streifen,  die  im  rotwarmen  Zustand  in  einer  Entfernung
vom  Rande  gleich  der  halben  Dicke  des  Streifens  mit  einem  konischen  Lochstempel  gelocht  werden,
vom  Loche  nach  der  Kante  nicht  aufreißen.

Der  Lochstempel  soll  bei  etwa  50  mm  Länge  für  alle  Blechdicken  einen  kleinsten  Durchmesser
  von  etwa  10  mm  und  einen  größten  Durchmesser  von  etwa  20  mm  haben.

B.  Winkeleisen.

I.  Art  der  Proben.
1.  Biegeprobe  (siehe  B  III.  1).
2.  Hartbiegeprobe  (siehe  B  III.  2).
3.  Schmiede-  und  Lochprobe  (siehe  B  III.  3).

II.  Anzahl  der  Probestücke.
25  Prozent  der  abzunehmenden  Stücke.  

III.  Anforderungen.

1.  Im  kalten  Zustande  sollen  sich  die  Schenkel  des  Winkeleisens  unter  der  Presse  um
mindestens  40°  auseinanderbiegen  und  abgeschnittene  Längsstreifen  bis  zu  einem  Winkel  von

180°  zusammenbiegen  lassen.  Bei  diesen  Proben  dürfen  sich  in  der  Kehle  und  in  den  Schenkeln
nur  Anfänge  von  Rissen  zeigen.

2.  Nach  dem  Härten  (vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III  Ziffer  13  und  14)  sollen  sich
Längsstreifen  um  einen  Dorn,  dessen  Durchmesser  gleich  der  3  fachen  Schenkeldicke  ist,  bis  zu
180°  biegen  lassen.

3.  Beim  Schmieden  und  Lochen  sollen  Schenkelstreifen  denselben  Anforderungen  wie
Blechstreifen  (vergleiche  A  IV.  6)  entsprechen.

C.  Nieteisen.

I.  Art  der  Proben.
1.  Zugprobe  (siehe  C  III.  1).
2.  Biegeprobe  (siehe  C  III.  2).
3.  Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  C  III.  3).
4.  Hartbiegeprobe  (siehe  C  III.  4).