Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

5. In besonderen Fällen kann bei geschweißten Längsnähten in Kesselmänteln verlangt 
werden, daß Sicherheitslaschen angebracht werden. 
6. Jedes geschweißte Stück ist, wenn irgend möglich, gut auszuglühen. 
7. Bleche die im Feuer bearbeitet worden sind, müssen nach vollendeter Formgebung, 
soweit dies möglich ist, sachgemäß ausgeglüht werden. Dies gilt besonders für solche Bleche, 
welche wiederholt einer stellenweisen Erhitzung ausgesetzt worden sind. 
III. Berechnung der Blechdicken zplindrischer Dampfkesselwandungen mit 
innerem Aberdruck 
1. Bezeichnet 
s die Blechdicke in mm, 
D den größten inneren Durchmesser des Kesselmantels in mm, 
p   den größten Betriebsüberdruck in atm, 
K die Zugfestigkeit des zu dem Mantel verwendeten Bleches, 
x einen Zahlenwert, 
z das Verhältnis der Mindeftfestigkeit der Längsnaht zur Zugfestigkeit des vollen 
Bleches, 
dann ist 
s = px +1 oder p = 200 Kz (s-1) ... 
200 K z D x  
Hierin sind zu wählen: 
K = 33 kg/qmm bei Schweißeisen, 
K = 36 〃 〃 〃Flußeisen von 34 bis 41 kg/qmm  Zugfestigkeit, 
K = die vom Erbauer anzugebende, in die Kesselzeichnung oder Beschreibung ein- 
zutragende Mindestfestigkeit, sofern Flußeisen von höherer Festigkeit als 
41 kg/qmm benutzt werden soll, 
x = 4,75  bei überlappten oder einseitig gelaschten, handgenieteten Nähten, 
x = 4,5 bei überlappten oder einseitig gelaschten, maschinengenieteten Nähten und 
bei geschweißten Nähten (unter Beachtung von Abschnitt II Ziffer 3 bis 6), 
x =  4,35 bei zweireihigen, doppeltgelaschten, handgenieteten Nähten, deren eine 
Lasche nur einreihig genietet ist, 
x = 4,25 bei doppeltgelaschten, handgenieteten Nähten, 
x = 4,1 bei zweireihigen, doppeltgelaschten, maschinengenieteten Nähten, deren eine 
Lasche nur einreihig genietet ist, 
x = 4 bei doppeltgelaschten, maschinengenieteten Nähten. 
2. Die Werte x = 4,25 und x = 4 können auch dann in die Rechnung eingeführt 
werden, wenn bei drei- und mehrreihigen Doppellaschennietungen die eine Lasche eine Nietreihe 
weniger besitzt als die anderen. 
3. Die Blechdicke soll nicht geringer als 7mm genommen werden; nur bei kleinen Kesseln 
sind allenfalls dünnere Bleche zulässig. 
  
  
11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.