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(Nr. 3665.) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des
gewerblichen Eigentums. Vom 21. September 1909.
Die Königlich Serbische Regierung hat dem Schweizerischen Bundesrat unter
dem 23. August d. J. den Beitritt Serbiens zu der Brüsseler Zusatzakte vom
14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der Übereinkunft zum Schutze
des gewerblichen Eigentums, vom 20. März 1883 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 167)
angezeigt.
Der Beitritt wird am 10. Oktober 1909 in Kraft treten.
Berlin, den 21. September 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Schoen.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.