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Lfd. Nr. Benennung. Zu behandeln nach E. V. O. Anl. C *):
6. Geschosse, deren Kugelfüllung durch Pulver
oder sonstigen Sprengstoff festgelegt ist, ohne
Sprengladung und ohne Zünder, } mit abdichtender Verschlußschraube.
derartige Geschosse (auch solche ohne Spreng-
stoff in der Kugelfüllung) mit gepreßter
Bodenkammerfüllung ohne Kammerhülsen-
ladung und ohne Zünder, Ib. Zif. 6 b.
7. Granatfüllung 88; Füllpulver 02; Sprengladungen und Sprengmunition
aus Granatfüllung 88 oder Füllpulver 02. Ia. A. 1. Gruppe b α u. β.
8. Sprengpatronen 03
Sprengpatronen 06 } ohne Detonationsbüchse;
nasse, gepreßte Schießbaumwolle (Schießwolle) mit mindestens 12 Pro-
zent Wassergehalt;
Schießbaumwolle (Schießwolle) in Flockenform mit mindestens 25 Pro-
zent Wassergehalt. Ia. A. 1. Gruppe c β.
9. Unterkörper für Sprengladungen. II. Zif. 3.
10. Metallpatronen für Handfeuerwaffen; fertige Patronen für Geschütze;
Patronen für Geschütze mit ungeladenem Geschosse; Patronen mit
geladenem Geschoß, ohne Zünder und ohne Zündladung, mit
sicherndem Abschlusse der Sprengladung **); Metallkartuschen für
Geschütze mit rauchschwachem Pulver. Ib. Zif. 6 b.
11. Rakten; geladene Raketenhülsen; Leuchthauben für Raketen; Stern-
signal-, Signal- oder Leuchtpatronen. Ib. Zif. 1.
12. Leuchtfackeln; Fackelfeuer; Schwimmlichte; Rettungsbojenlichte; Pillen-
lichte. Ic. Zif. 3 c.
13. Brandröhren. Ic. Zif. 3 b.
14. Geschoßzünder ohne Sprengkapsel; Zündmittel zu Geschoßzündern
(ausschließlich der mit Sprengkapsel versehenen); Ringkapseln; Zünd-
schrauben zu Gefechtspistolen für Torpedos; Zündschrauben für
Torpedoausstoß; fertige Pistolenschlösser der Gefechtspistolen für
Torpedos; Zündpatronen für Torpedos; Abzugspatronen für elek-
trischen Abzug; Zeitzünder; Glühzünder und Pulverpatronen für
Torpedoausstoß. Ib. Zif. 3 c.
15. Fertige transport- und rohrsichere Geschoßzünder mit Sprengkapsel
und Zündladungskörpern; Sprengkapseln und sonstige Zündungen
für brisante Sprengstoffe. Ib. Zif. 4 a u. c.
16. Schlagröhren und andere Geschützzündungen. Ib. Zif. 3 b.
17. Zündhütchen. Ib. Zif. 3 a.
18. Zünder für Raketen; Zünder für Leuchthauben; Leuchtfackelzünder;
Brandröhrenzünder; Fackelfeuerzünder; Eissprengbüchsenzünder. Ib. Zif. 3 b.
19. Guttaperchazündschnur. Ic. Zif. 1 c.
20. Schnellzündschnur. Ib. Zif. 2 b.
*) Abweichungen a. M. Tr. O. § 54, 19.
**) Als sichernder Abschluß der Sprengladung bei Geschossen ist der Verschluß der letzteren durch Verschlußschraube
oder durch Mundlochfutter und Schließschraube zu verstehen.
Berlin, den 17. September 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.