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Steuersatz Berechnun
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Nr. Gegenstand der Besteuerung Wi* der Stempelabgate
dertsend Mark Ok.
(4.) .
Befreiungen.
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht
erhoben:
1. falls die Waren, welche Gegenstand
eines nach Nummer 4b stempel-
pflichtigen Geschäfts sind, von
einem der Vertragschließenden im
Inland erzeugt oder hergestellt
sind;
für die Ausreichung der von den
Mandbriefinstituten und Hypo-
thekenbanken ausgegebenen, auf
den Inhaber lautenden Schuld-
verschreibungen als Darlehnsva-
luta an den kreditnehmenden
Grundbesitzer;
für sogenannte Kontantgeschäfte
über die unter Nummer 4a 4 be-
zeichneten Gegenstände sowie über
ungemünztes Gold oder Silber.
Als Kontantgeschäfte gelten
solche Geschäfte, welche vertrags-
mäßig durch Cieferung des Gegen-
standes seitens des Verpflichteten
an dem Tage des Geschäftsab-
schlusses zu erfüllen sind;
von den zur Versicherung von
Wertpapieren gegen Verlosung ge-
schlossenen Geschäften, unbeschadet
der Stempelpflicht der nach er-
folgter Verlosung stattfindenden
Kauf- oder sonstigen Anschaffungs-
geschäftej
für Kauf= oder sonstige An-
schaffungsgeschäfte über Renten-
und Schuldverschreibungen des
Reichs oder der Bundesstaaten
sowie Interimsscheine über Ein-
zahlungen auf diese Wertpapiere.