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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
1. des Ministerium des Innern.
Vorläufig besetzte Revisorat-Stelle bei der Regierung des Neckar-Kreises betreffend.
Aus Veranlassung eingekommener Gesuche
um die durch die Versetzung des
Reolsors Ruthardt erkedigte Revisorat=ScGelle
bei der Reglerung des Meckar-Kreises
wird bekannt gemacht, daß wegen
vorläufiger Besetzung dleser Stelle berelts
Fürsorge getroffen worden ist.
Stuttgart den 39. Mal 1851.
v. O tto.
2. Des Khnigl. Medielnal, Celleglums.
Bekannmmachung eines vorzüglichen Mittels gegen den Bandwurm.
Der Kürbiekern oder Kettenwurm (Ternia
solinm) ist ein in Württemberg zlemlich
verbreitetes, und in einigen Gegenden einbeimisches
Uebel.
Zu seiner Hebung scheint die Dtung
des Wurms, von welcher der Abgang selnes
Kopfes die einige sichere Ueberzeugung
gewährt, eine unumgängliche Bedingung
zu seyn. Die bis jetzt bekannten zu diesem
Zwecke vorgeschlagenen Mittel erreichen dene
selben héofig nicht, indem sie zwar oft
große Massen von dem Kärper des Wurms
ousleeren, den Kopf aber zurücklassen, und
die hieme#lt im Widerspruch stehende Erfah:
rung in andern Ldäudern, namentlich in der
dodurch, daß dort eine ganz andere Gattung
von Bandwurm, nämllch der sogenannte
breite Bandwurm, mit jenen Mitteln
gläcklich bekämpft wird. So wle aber der Gebrauch
derselben gegen dle hieländische Bondwurm-Gattung,
den Kettenwurm, gar est
ven gewuͤnschten Erfolg nicht gewaͤhrt, also
ist er uͤberdies in Hinsicht auf den Zelt.
Aufwand sowohl, ols auch wegen ded bel
den Kranken · gewdhnlich bald sich elnstellenden
greßen (Ekelt dagegen, für diese sehr
besthwrrlich. Desto mehr verdient daher
ein Mietel, welches bisher geheim dehalten,
nunmehr aber von dem Besitzer gegen eine
Mth ige Belohnung zur bffentlichen Bekanntbenachbarten
Schwriz, enklärt sich zum 1. mathong öbergchen worden ist, die Auf-