Verordnung vom 10. August 1818, Staatsund
Regierungs-Blatt Nro. 46, angegeben.
Die kathollschen Pfarr-Aemter werden
angewtesen, die zur Aufnahme geelgneten.
Schäler ihres Pfarr-Bezirks, wenn ##
sich an einem ausländischen Gymnaostum
aufbalten, hlevon sogleich zu verständigen.
Stuttgart den o. Juli 1331.
Süskinde
Dienst-Erledigungen.
Seine Könlgliche Majestät haben
durch bochste Entschließung vom 1. d. M.
den evangellschen Pfarrer M. Heim zu
Hochdorf, Dekanats Walblingen, auf sein
Ansuchen in den Rubestand versetzt, und
durch boͤchste Entschlleßung vom 4. d.
M. den Pfarrer M. Schmid zu Ohmden,
Dekanats Kirchheim, auf den Antrag des-Königlichen
Geheimen Raths, mit einem
erbkhten Ruße-Gehalt von selnem Dlenfste
entlassen.
Den 5. d. M. ist der Haupemann
zwelter Klasse, von Kornthaler, des
sechsten Infanterle -Reglmentd, gestorbem