Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Verordnung  vom  10.  August  1818,  Staatsund
  Regierungs-Blatt  Nro.  46,  angegeben.


Die  kathollschen  Pfarr-Aemter  werden
angewtesen,  die  zur  Aufnahme  geelgneten.

Schäler  ihres  Pfarr-Bezirks,  wenn  ##
sich  an  einem  ausländischen  Gymnaostum
aufbalten,  hlevon  sogleich  zu  verständigen.
Stuttgart  den  o.  Juli  1331.
Süskinde

 

Dienst-Erledigungen.

Seine  Könlgliche  Majestät  haben

durch  bochste  Entschließung  vom  1.  d.  M.
den  evangellschen  Pfarrer  M.  Heim  zu

Hochdorf,  Dekanats  Walblingen,  auf  sein

Ansuchen  in  den  Rubestand  versetzt,  und
durch  boͤchste  Entschlleßung  vom  4.  d.

M.  den  Pfarrer  M.  Schmid  zu  Ohmden,

Dekanats  Kirchheim,  auf  den  Antrag  des-Königlichen
  Geheimen  Raths,  mit  einem
erbkhten  Ruße-Gehalt  von  selnem  Dlenfste
entlassen.

Den  5.  d.  M.  ist  der  Haupemann
zwelter  Klasse,  von  Kornthaler,  des
sechsten  Infanterle  -Reglmentd,  gestorbem