fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseuns, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche in 
den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada. Vom 6. Februar 1903. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 23. Januar 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1903, 
Nro. 5 S. 24) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 6. Februar 1903. 
Pischek. v. Schnürlen. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1902 (Centralblatt S. 422)7) wird hie- 
durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß an Stelle des verstorbenen Dr. Paul Richard Welcker 
zu Chicago dem praktischen Arzte Dr. Albrecht Heym daselbst auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 42 unter Ziffer 1 a und b bezeichneten 
Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen aus- 
zustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Ca- 
nada haben. 
Berlin, den 23. Januar 1903. Der Reichskangler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. Vom 7. Februar 1903. 
In Vollzug des Gewerbegerichtsgesetzes ist für den Bezirk der Stadtgemeinde Kirch- 
heim u. T. ein Gewerbegericht errichtet worden. Dasselbe wird am 1. März 1903 in 
Wirksamkeit treten. 
Stuttgart, den 7. Februar 1903. 
Pischet. 
*) Zu vergl. Reg. Blatt von 1903 S. 4. 
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