Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

642  II.  1.  Der  Wiener  Congreß.

wie  sündlich  der  Staatshaushalt,  der  freilich  noch  immer  minder  ver—
schuldet  war  als  die  erschöpften  Finanzen  Preußens,  durch  eine  faule,
schwerfällige  und  bestechliche  Verwaltung  verwahrlost  sei,  und  gerieth  mit
den  Mitgliedern  des  sächsischen  Finanz-Collegiums  hart  an  einander.)
Den  sächsischen  Edelleuten,  welche  bisher  den  Abtheilungen  des  Generalgouvernements
  vorgestanden,  wurden  bürgerliche  Beamte  an  die  Seite
gesetzt,  so  der  Geh.  Rath  Krüger,  ein  echter  Sohn  der  tüchtigen,  rücksichtslos
  strengen  altpreußischen  Beamtenschule,  und  der  sächsische  Hofrath
  Ferber,  ein  alter  Gegner  der  Ständeherrschaft,  beim  Adel  längst  als
Demagog  verrufen.  Darüber  denn  große  Entrüstung.  Die  Gekränkten
hielten  die  heiligen  Rechte  „der  sächsischen  Nation“  für  gefährdet  —  die
harmlose  Verwechslung  des  persönlichen  mit  dem  allgemeinen  Interesse
bleibt  ja  die  Erbsünde  kleinstaatlicher  Weltanschauung  —  und  brachten  den
armseligen  Handel  bis  vor  den  Congreß.  Stein,  der  in  Streitigkeiten
zwischen  Edelleuten  und  „Officianten“  selten  unparteiisch  verfuhr,  schalt  auf
die  Roheit  der  Preußen.  Der  Staatskanzler  aber  wies  die  Klagenden  scharf
ab:  „Sie  können  aus  diesen  nur  persönlichen  Differentien  nicht  eine  Sache
des  sächsischen  Volkes  machen,  als  dessen  Repräsentanten  Sie  keineswegs
angesehen  werden  können.“

Die  verständigen  Leipziger  Geschäftsmänner  faßten  bald  Zutrauen
zu  dem  neuen  straffen  und  gerechten  Regimente;  der  Curs  der  Staatspapiere
  und  Kassenbillets  stieg  sofort.  Mit  warmen  Worten  dankte  der
Handelsconsulent  Gruner  dem  Staatskanzler,  daß  er  der  Adelsherrschaft
entgegentrete;  in  ihr  liege  der  Grund  „der  unserer  Administration  eigenthümlichen
  Schwerfälligkeit“.  Noch  entschiedener  schrieb  der  Chef  des  großen
Bankhauses  Reichenbach:  „Die  Leute  werden  bald  zu  bekennen  gezwungen
sein,  daß  der  das  Heil  des  Vaterlandes  nicht  will,  der  die  alte  Verwirrung,
den  häßlichen  Schlendrian  und  die  starrköpfige  Aufrechthaltung  alter  Mißbräuche
  wünscht,  welche  eine  gewisse  Clique  für  unser  Palladium  ausgeben
möchte.““)  Einige  dieser  alten  Mißbräuche  waren  freilich  auch  der  wackern
Leipziger  Bürgerschaft  theuer.  Die  Stadt  hatte  bisher  nahezu  einen  Staat
im  Staate  gebildet;  sie  hielt  ihre  eigenen  Stadtsoldaten,  keine  landesherrlichen
  Truppen  durften  in  ihren  Mauern  erscheinen;  der  Stadtrath  erfreute
sich  des  behaglichen  Rechtes,  Niemand  von  der  Verwaltung  des  Gemeindevermögens
  Rechenschaft  abzulegen  u.  s.  w.  Unter  der  Hand  ließ  man  um  die
Erhaltung  dieser  Privilegien  bitten.  Der  Staatskanzler  konnte  jedoch,  so  lieb
ihm  die  Stadt  war,  lediglich  die  Bewahrung  der  alten  Meßprivilegien  und
eine  freie  Gemeindeverfassung  zusagen;  er  versprach  auch,  die  nothwendigen

 

*)  Darüber  berichtet  der  Finanzminister  von  Bülow  ausführlich  an  den  Staatskanzler,
  Berlin,  8.  December  1814.
**)  Gruner  an  Stägemann  27.  November,  Reichenbach  an  Hardenberg  28.  November
  1814.