Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

140  II.  4.  Die  Eröffnung  des  Deutschen  Bundestages.

Nur  der  Berliner  Hof  trat  den  Ansprüchen  des  Auslandes  entschieden
entgegen  und  stellte  jetzt  schon  eine,  leider  keineswegs  unanfechtbare,  Rechtsansicht
  auf,  welcher  Preußen  seitdem  immer  treu  geblieben  ist:  die  Behauptung
  nämlich,  daß  die  europäischen  Mächte,  als  sie  die  ersten  Artikel
der  Bundesakte  in  die  Wiener  Schlußakte  aufnahmen,  zwar  den  Bestand
des  Deutschen  Bundes  anerkannt,  doch  mit  nichten  eine  Bürgschaft  für
seine  Verfassung  übernommen  hätten.  Schon  im  Februar  erinnerte  eine
preußische  Denkschrift  an  die  trostlosen  letzten  Regensburger  Erfahrungen:
der  Deutsche  Bund  sei  nun  einmal  nur  ein  Staatenbund  ohne  wirkliche
Zentralgewalt;  „das  Leben  dieses  Bundes  als  solchen  muß  gegen  das  Ausland
  in  dem  Begriff  von  Ruhe  liegen.“  Dem  Wiener  Hofe  stellte  Hardenberg
  dringend  vor:  stehende  auswärtige  Gesandtschaften  könnten  bei  einer
solchen  Bundesversammlung  nur  gefährliche  Einmischungsversuche  hervorrufen.)
  Aber  Zar  Alexander  stand  auf  Frankreichs  Seite  und  ließ,  um
die  Besorgnisse  des  preußischen  Hofes  zu  beschwichtigen,  die  ostensible  Weisung,
  welche  dem  Gesandten  Anstett  nach  Frankfurt  geschickt  wurde,  in
Berlin  vorlegen.  Sie  lautete  kindlich  unschuldig:  „Als  Minister  des  Kaisers
haben  Sie  keine  Meinung  über  die  inneren  Angelegenheiten  des  Deutschen
  Bundes.  Es  ist  nützlich,  es  ist  notwendig,  daß  Sie  auch  persönlich
keine  Meinung  darüber  haben.  Der  Kaiser  wünscht  es.“““)  Damit  war
die  vollkommene  Harmlosigkeit  der  auswärtigen  Gesandtschaften  für  die
Patrioten  des  Bundestags  erwiesen.  Es  ließ  sich  schon  jetzt  vorhersehen,
daß  Preußens  Widerspruch  erfolglos  bleiben  und  der  Bundestag  auch  in
der  auswärtigen  Politik  der  würdige  Erbe  des  Regensburger  Reichstages
werden  sollte:  selber  unvertreten  im  Auslande  und  dem  geheimen  Ränkespiele
  der  fremden  Mächte  wehrlos  ausgesetzt.

Neben  jenen  Vertretern  des  ungeschminkten  Partikularismus  hatte  sich
auch  eine  lange  Reihe  wohlmeinender,  patriotischer  Staatsmänner  aus  den
kleinen  Staaten  eingefunden:  so  die  Hanseaten  Smidt  und  Hach,  der
Mecklenburger  Plessen,  der  schon  von  Wien  her  als  ein  sachkundiger  und
redlicher  Geschäftsmann  bekannt  war,  der  Holsteiner  Eyben  und,  nicht  zuletzt,
  der  unvermeidliche  Gagern.  Wie  glücklich  fühlte  sich  der  Rastlose
in  diesen  ersten  Monaten,  da  noch  keine  Geschäfte  vorlagen  und  jeder
noch  nach  Belieben  dem  ungebornen  Bundestage  den  Weg  zur  Hölle  mit
guten  Vorsätzen  pflastern  konnte!  Mit  gewohnter  Selbstgefälligkeit  legte  er,
ungeschreckt  durch  die  kühlen  Erwiderungen,  den  Wiener  und  den  Berliner
  Staatsmännern  die  endlose  Liste  seiner  Wünsche  vor.  „Pest,  Sklaverei,
  Judentum,  Fanatismus,  Handelssperre,  Kolonisation,  Literatur,
Künste  und  Handwerke,  Lob  unserer  großen  Männer“  —  alle  diese  und

*)  Hardenberg,  Denkschrift  über  die  fremden  Gesandtschaften,  Februar  1816.  Weisung
  an  Krusemark,  11.  Mai  1816.
**)  Ministerialschreiben  an  Anstett,  Petersburg  9.  August  1816.