Full text : Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate. Göttingen 2. (2)

192  Goettingen,  Universitäts  -Bibliothek

Histor.657  22  Bände  zu  301/,  :211/,cem-  16  Jahrh.  bis
etwa  1566  (nur  wenig  aus  dem  15  Jahrh.)

“Manuscripta  Zuichemiana”.  Reichhaltige  Sammlung  von
Urkunden  und  andern  Schriftstücken  zur  Geschichte  des  deutschen
Reichs  und  vor  allen  Dingen  der  Niederlande,  802—1566.

Viglius  ab  Aytta,  oder,  wie  er  selbst  sich  nannte,  Viglius  Zuichemus
  (von  Zuiechem)  wurde  1507  zu  Barrahuys  in  Friesland  geboren
  und  starb  1577  in  Brüssel;  vgl.  über  sein  Leben  C.  P.  Hoynck
van  Papendrecht,  Analecta  Belgieca,  besonders  Band  I,  1  (1743),  in
dem  die  Selbstbiographie  des  Viglius  gedruckt  ist.  Nachdem  er
seit  1531  in  Padua  Rechtswissenschaft  gelehrt,  seit  1535  als  Assessor
(für  Burgund)  am  Reichskammergericht  zu  Speier  gewirkt  und  von
1537  an  eine  Professur  in  Ingolstadt  bekleidet  hatte,  wurde  er  1541
von  der  Königin  Maria  von  Ungarn  in  ihren  Geheimen  Rath  zu  Brüssel
berufen,  dessen  Praesidium  er  1549  nach  dem  Tode  des  Ludovicus
a  Schora  (van  Schoore,  Schoranus)  übernahm  und  bis  1565  führte;
1544  hatte  ihn  auch  der  Kaiser  in  den  Reichshofrath  berufen.
Philipp  II  berief  ilın  1556  noch  in  sein  Consilium  Status  Belgiei
und  ernannte  ihn  1559  zum  Bibliothekar.

In  Brüssel  entfaltete  Viglius  eine  reiche  politische  Thätigkeit;  an
vielen  wichtigen  Verhandlungen  war  er  betheiligt:  so  leitete  er  die
Verhandlungen  auf  dem  Reichstage  zu  Augsburg  wegen  der  Stellung
der  Niederlande  zum  Reich  1548  und  nahm  als  Gesandter  an  den
Friedensunterhandlungen  mit  Frankreich  in  den  Jahren  1555/9  theil.

Seine  Papiere  hat  Viglius  1577  in  seinem  Testament  (Hoynck
v.  Papendrecht  Anal.  Belg.  I,  1,  203)  seinen  3  Neffen  vermacht,  mit
Ausnahme  seines  Briefwechsels,  den  er  für  das  Collegium  Zuichemianum
  in  Loewen  bestimmte;  von  den  “seripta  alicujus  momenti’,
die  “tempore  Praesidatus  consilii  imperialis  et  Regiae  majestatis’  in
seine  Hände  gelangt  seien,  giebt  er  (ebenda  S.212)  an,  dass  er  sie
bereits  den  Vorstehern  der  Archive  und  den  Seeretären  ausgehändigt
habe.  Zu  dieser  letzten  Klasse  werden  wohl  die  Göttinger  Hss.  gehören.
  Andere  Zuichemiana  sind  namentlich  in  Brüssel;  ferner  in
Paris.

Die  Göttinger  Papiere  stammen  zum  Theil  schon  von  Viglius’
Vorgänger  Schore,  wie  viele  von  diesem  geschriebene  Schrifistücke
zeigen  ;  auf  den  meisten  befinden  sich  Inhaltsangaben  von  Viglius,
von  Schore  oder  andern,  die  in  der  folgenden  Beschreibung  meist  benutzt
  sind.  Ein  Theil  der  Schriftstücke  gestattet  einen  Blick  auf
Viglius’  Thätigkeit;  andere  wieder  sind  von  ihm  nur  als  Material  gesammelt,
  so  z.  B.  die  Sammlungen  von  ältern  Verträgen;  wenige
Stücke  sind  nur  als  Formulare  aufbewahrt.

Die  Zusammenstellung  der  Schriftstüicke  zu  22  Bänden  ist  im
16  Jahrh.  erfolgt,  wie  einzelne  alte  Bandzahlen  und  die  alten
Titel  vor  den  meisten  Bänden  beweisen,  die  wohl  von  einem  Schreiber
des  Viglius  herrühren.  Auch  die  Blattzählung  der  meisten  Bände  (in
der  auch  die  oft  zahlreichen  leeren  Blätter  mitgezählt  sind)  stammt
aus  dieser  Zeit.  Ursprünglich  waren  jedenfalls  die  Stücke  jedes
Bandes  durch  eine  Schnur  vereinigt;  die  Spuren  dieser  Heftung  zeigen
alle  Bände  ausser  Bd.14  (der  schon  früher  gebunden  wurde)  in  den