2. Capitel.
Die Nationalversammlung und die Nächte.
Genau fünf Monate nach ihrer Eröffnung, am 19. October,
trat endlich die Nationalversammlung an die Lösung ihrer
eigentlichen Aufgabe, den Beschluß der Reichsverfassung, heran.
Ihr Verfassungsausschuß hatte den großen Gegenstand unter
sieben Abschnitte geordnet: das Reich, dessen Umfang und
Bestandtheile, die Reichsgewalt, deren Rechte und Pflichten,
sodann die Organe derselben, der Reichstag, das Reichsoberhaupt,
das Reichsgericht, hierauf die Grundrechte des deutschen
Volkes und die Gewähr der Verfassung, dazu kam dann noch
das Wahlgesetz für den Reichstag. Zunächst standen die
beiden ersten Abschnitte, das Reich und die Reichsgewalt, zur
Berathung.
Sofort zeigte sich, daß die Schwierigkeiten, um derentwillen
man so lange gezaudert hatte, in derselben Intensität
wie im Sommer fortbestanden. Der Ausschuß hatte sich
deshalb auf Betreiben Dahlmann's und Droysen's entschlossen,
den Stier bei den Hörnern zu packen, und gleich zu Anfang
die alles Andere beherrschende Frage, die Stellung Osterreichs
in oder neben dem neuen Deutschland, wenn möglich zur