Full text : Das Interregnum.

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dem  ersten  werden  mehrere  der  Geschichte  angehörige  Zwischenreiche
einer  Untersuchung  unterzogen,  insbesondere  wird  dem  Interregnum
des  ehemaligen  deutschen  Reiches  vom  juristischen  Standpunkte  aus
eine  eingehende  Betrachtung  gewidmet  werden.  Dass  diese  geschichtlichen
  Ausführungen  in  doppelter  Beziehung,  sowohl  hinsichtlich
der  Zahl  der  zu  benutzenden  Interregna,  als  auch  insofern  als  diese
lediglich  nach  rechtlichen  Gesichtspunkten  beurtheilt  werden  sollen,
sich  angemessene  Beschränkung  auferlegen,  wird  keiner  Rechtfertigung
bedürfen.

Der  zweite  Theil  soll  das  Interregnum  im  Lichte  des  modernen
allgemeinen  Staatsrechts  zu  betrachten  versuchen.