Full text : Das Interregnum.

wille  vornehmlich  oder  ausschliesslich  durch  einen  einzigen  obersten
Individualwillen  dargestellt  wird,  von  dem  Wechsel  dieses  Individualwillens,
  aber  auch  von  seinem  zeitweiligen  Verschwinden  unberührt,
sobald  nur  die  körperschaftliche  Organisation  die  Möglichkeit  gewährt,
  provisorisch  die  entstandene  Lücke  durch  andere  Einzelwillen
auszufüllen.  Die  Gemeinde  ändert  sich  nicht  durch  den  Verlust  des
Bürgermeisters,  die  katholische  Kirche  nicht  durch  die  Vakanz  des
päpstlichen  Stuhles.  Das  gilt  nun  in  Sonderheit  für  das  höchste
aller  Gemeinwesen,  den  Staat,  die  zur  höchsten  herrschenden  Persönlichkeit
  erwachsene  Volkseinheit.  Diese  wird  erstens  nicht  berührt
  durch  einen  Wechsel  in  der  Form  ihrer  Herrschaft,  in  der
Zuständigkeit  der  Staatsgewalt;  die  Verwandlung  des  monarchisch
organisirten  Staates  in  eine  Republik  schafft  keinen  neuen  Staat.')
Sie  wird  ferner  namentlich  nicht  alterirt  durch  den  Wechsel  der  Individuen,
  aus  denen  sie  besteht.  Der  englische  Staat  unserer  Tage
ist  derselbe,  wie  zu  den  Zeiten  des  ersten  Georg,  wenngleich  König
und  Unterthanen  heute  allesamt  andere  Individuen  sind  als  damals.  ?)
Sie  wird  drittens  nicht  berührt  von  dem  Wechsel  der  Individuen,
die  wir  die  Träger  der  Staatsgewalt  nennen,  nicht  von  dem  Wechsel
des  Fürsten.  Denn  auch  der  Monarch  ist  nicht  die  Gesamtheit  selbst,
sondern  einer  ihrer  Theile,  wenn  auch  ein  vor  allen  anderen  qualifizirter
  Theil;  er  steht  nicht  über  oder  ausser  dem  Staate,  sondern
in  ihm.  Tritt  der  Thronfolger  an  die  Stelle  des  verstorbenen  Monarchen,
  so  wechselt  der  Herrscher,  nicht  der  Staat:  niemand  wird
behaupten,  der  Staat  Preussen  sei  seit  König  Wilhelms  Tode  ein
anderer  als  zuvor.  Die  Staatseinheit  wird  endlich  nicht  alterirt
durch  den  zeitweiligen  Verlust  des  Trägers  der  Staatsgewalt,  durch
das  Interregnum;  denn  die  Wurzel  dieser  Einheit,  der  einheitliche
Gemeinzweck  und  die  Bildung  des  auf  seine  Erreichung  gerichteten
Gemeinwillens,  ist  davon  unabhängig.  „Der  Staat  als  Rechtswesen

 

1)  Dieser  bekanntlich  bei  den  Alten,  insbesondere  durch  Aristoteles  sehr
bestrittene  Satz  ist  heute  die  herrschende  Meinung.  S.  Herrter,  Europäisches
Völkerrecht  S.  61f.;  ZoEpFL  I.  S.  566;  JELLINER,  Staatenverbindungen  $.  275.

2)  Jene  öde  Staatslehre  freilich,  die  im  Staate  nichts  als  den  Zustand  der
Beherrschung  einer  Reihe  mit  einander  lebenden  Individuen  durch  einen  Individualwillen
  erkennen  will,  leugnet  den  im  Texte  ausgesprochenen  Satz.  Sie  sieht
eben  nur  die  Theile  ohne  das  Band  und  darum  nur  die  Veränderung  der  Atome,
nicht  die  Stetigkeit  der  ruhenden  Ganzheit.  Aber  ihre  Auffassung  erklärt  sich
nicht  aus  der  wahren  Wesenheit  des  Gegenstandes,  den  sie  betrachtet,  sondern
daraus,  dass  sie  ihn  von  einer  falschen  Seite  beleuchtet.  Vgl.  die  oben  S.  71,
Note  3  angeführten  Schriftsteller.