Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  I.  Orctober  1853.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Verbältnisse  der  zusammengesetzten  Gemeinden.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  das  bei  gewerblicher  Niederlassung  von  auswärtigen
  Renten-  und  Lebensverficherungsbanken  und  von  Hagel=  und  Vieh-Versicherungsanstalten  einzubaltende
Verfahren.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gese  6,

betreffend  die  Verhältnisse  der  zusammengesetzten  Gemeinden.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.
Zu  gesetzlicher  Feststellung  der  Verhältnisse  der  zusammengesetzten  Gemeinden  verordnen

und  verfügen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer
  getreuen  Stände,  wie  folgt:

Art.  1.
Die  Verhältnisse  der  aus  mebreren  Orten  zusammengesetzten  Gemeinden  find  durch  das