Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

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Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

interesse  und  für  die  Rechnung  des  Reichs  ausgelegt  haben,  um  die  Familien
  einberufener  Reservisten  und  Landwehrleute  zu  unterstützen.

Der  Antrag  entspricht  den  laut  geäußerten  Wünschen  vieler  Abgeordneten
und  soll  wohl  dazu  dienen,  das  dreijährige  Pauschquantum  im  Reichstag  desto
eher  durchzubringen.

27.  Nov.  (Preußen.)  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Kaisers

und  Königs:

„.  ..  Aus  dem  Entwurfe  zum  Staatshaushaltsetat  für  1872  werden
Sie  erfahren,  daß  die  Finanzlage  Preußens  ungeachtet  der  Opfer,  welche
der  gewaltige  Krieg  erheischt  hat,  eine  im  hohen  Maaße  befriedigende  ist.
—  Die  Schwierigkeiten,  mit  welchen  die  Finanzverwaltung  vor  einigen  Jahren
zu  kämpfen  hatte,  sind  bereits  im  Jahre  1870  überwunden  worden.  Einer
weiteren  günstigen  Entwicklung  geht  die  Finanzlage  unter  der  Einwirkung
der  Kriegserfolge  entgegen.  Die  durch  Reichsgesetz  angeordnete  Bildung  eines
Reichskriegsschatzes  überhebt  Preußen  der  Nothwendigkeit,  noch  ferner  einen
Staatsschatz  zu  unterhalten.  Es  werden  Ihnen  Gesetzentwürfe  zugehen,  wonach
  der  hierdurch  verfügbar  werdende  Bestand  des  Staatsschatzes,  sowie  einige
außerordentliche  Einnahmen  zur  Tilgung  von  Staatsschulden  verwendet  werden
sollen.  Die  in  solcher  Weise  für  den  Staatshaushalt  erwachsende  Entlastung,
ferner  die  mit  dem  lebhaften  Aufschwunge  des  Verkehrs  Hand  in  Hand  gehende
  Steigerung  der  Erträge  aus  wichtigen  Einnahmegquellen  des  Siaates
endlich  das  Vorhandensein  eines  erheblichen  Ueberschusses  aus  dem  abgelaufenen
Finanzjahr  werden  es  möglich  machen,  im  Jahre  1872  den  Bedürfnissen  auf
allen  Gebieten  der  Staatsverwaltung  in  weiterem  Umfange  gerecht  zu  werden.
Vorzugsweise  hat  meine  Regierung  der  Thatsache  ihre  Aufmerksamkeit  zuwenden
  müssen,  daß  die  Besoldungen  der  Staatsbeamten  in  ein  von  Jahr
zu  Jahr  steigendes  Mißverhältniß  zu  den  Anforderungen  getreten  sind,  welche
bei  dem  Stande  aller  Preisverhältnisse  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse  des
Lebens  und  der  Stellung  an  sie  richtet.  Es  wird  Ihnen  der  Plan  zu  einer  umfassenden
  Erhöhung  der  Beamtenbesoldungen  vorgelegt  werden.  Ich  vertraue,
  daß  Sie  bereit  sein  werden,  durch  Bewilligung  der  dazu  nöthigen
Mittel  einem  Zustande  Abhilfe  zu  schaffen,  aus  dessen  Fortdauer  ernste  Gefahren
  und  Schäden  für  die  Staatsverwaltung  entstehen  müssen.  Sie  werden
Vorlagen  erhalten,  welche  bei  einzelnen  Steuern  Erleichterung  herbeizuführen
bestimmt  sind,  und  es  wird  Ihnen  ein  Gesetzentwurf  zugehen,  durch  welchen
die  Einrichtungen  und  die  Befugnisse  der  Oberrechnungskammer  gesetzlich
geregelt  werden  sollen.  .  Die  Aufgaben  der  inneren  Verwaltungsreform
werden  erneut  den  Gegenstand  ihrer  Berathungen  bilden.  Es  wird  Ihnen
der  Entwurf  der  Kreisordnung  für  die  östlichen  Provinzen,  nachdem  derselbe
  mit  Rücksicht  auf  die  früheren  Erörterungen  in  mehreren  Theilen  Abänderungen
  und  Ergänzungen  erhalten  hat,  wieder  vorgelegt  werden.  Meine
Regierung  gibt  sich  der  Hoffnung  hin,  daß  es  dem  gemeinsamen  ernsten  Willen
gelingen  werde,  über  das  wichtige  Organisationsgesetz,  welches  zugleich  die
Grundlage  weiterer  Reformen  enthält,  zur  Verständigung  zu  gelängen.  Inzwischen
  ist  die  communale  Selbstverwaltung  der  Provinzen  in  einer  erfreulichen
  fortschreitenden  Entwicklung  begriffen.  Die  zur  Führung  einer  einheitlichen
  Verwaltung  der  provinziellen  Angelegenheiten  geeigneten  Organe  sind
auf  Grund  der  bestehenden  Gesetze  bereits  in  der  Mehrzahl  der  Provinzen
geschaffen.  Gegenüber  den  Bewegungen,  welche  auf  dem  Gebiete  der  Kirche
stattgefunden  haben,  hält  Meine  Regierung  daran  fest,  der  Staatsgewalt  ihre
volle  Selbständigkeit  in  Bezug  auf  die  Handhabung  des  Rechts  und  der  bürgerlichen
  Ordnung  zu  wahren,  und  zugleich  neben  der  berechtigten  Selbstständigkeit
  der  Kirche  und  Religionsgesellschaften  die  Glaubens=  und  Gewissensfreiheit
der  Einzelnen  zu  schützen.  Behufs  verfassungsmäßiger  Durchführung  dieser