5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 105
Zahlungskraft zieht im allgemeinen die Grenze nach oben, und wenn
verschiedene Nutzensbewertungen vorliegen, so wird sich in der Regel
der durchschnittlicbe Frachtsatz dem höchsten Satze gleichzustellen
suchen, den unter den verschiedenen Versendern einer noch zahlen will
oder kann. Vollständig würde das aber nur gelingen, wenn dieser
Versender die Gesamtmenge der anzubietenden Verkelıirsleistungen selbst
in Anspruch zu nehmen imstande wäre. Je weniger er das vermag,
desto mehr kann sich der wirkliche Durchschnittssatz der Fracht von
dieser an sich erreichbaren höchsten Stufe entfernen. In Wabrheit liegt
die Sache so, daß der Einfluß des bezeichneten Versenders im allgemeinen
sehr gering ist, und daß sich deshalb überhaupt diese Obergrenze
tatsächlich nur wenig fühlbar macht. Das Streben der Versender,
die Frachtausgaben gering zu halten, ist überdies sehr stark. Dazu
kommt aber noch, daß den Versendern im Binnenlande außer Wasserund
Landstraben noch die Eisenbahnen — in der Regel wenigstens —
zur Verfügung stehen. Handelt es sich nicht um einen Beförderungsgesenstand,
der unbedingt auf dem Wasserwege oder der Landstraße
befördert werden muß, so muß ein Punkt eintreten, von dem an der
Versender angesichts des Verhältnisses der Wasser-, Land- und Eisenbahnfracht
die Vorteile der Eisenbahnbeförderung böher schätzen wird,
als die der Land- und Wasserbeförderung. Dadurch kann er zu hohen
Preisforderungen ausweichen.
Die Verkehrsunternehmer können auf die Dauer nicht unter einen
Satz beruntergehen, der ihnen noch den Ersatz ihrer Selbstkosten und
der Zuschläge für die Verlustgefahr und einen für ihr wirtschaftliches
Dasein notwendigen Gewinn ermöglicht. Haben sie verschiedene Selbstkosten,
so wird es auf die Dauer den Versendern nicht erspart bleiben,
den Satz zu zahlen, den der unter den ungünstigsten Bedingungen arbeitende,
aber zur Bewältigung des Verkehrs noch notwendige Verkehrsunternehmer
hiernach verlangen muß. Aber auch hier kommt das
Nebeneinander der verschiedenen Verkehrswege in Betracht, das dem
Versender schließlich ein Ausweichen in das Gebiet der Eisenbahnbeförderung
ermöglicht.
Für die tatsächliche Gestaltung der Frachtpreise auf Land- und
Wasserstraßen ıst nun freilich mit solchen, der allgemeinen Preislehre
sich anpassenden Erwägungen keine sichere Richtschnur gegeben. Es
ist auch hier schließlich eine „Machtfrage“, ob die Versender oder die
Verkehrsunternehmer den Frachtpreis mehr ıhren Bedürfnissen anzupassen
imstande sind. Die wirtschaftliche Überlegenheit kann in den verschiedenen
Zeiten und Bezirken sehr verschieden verteilt sein.
Für den Versender wirkt es ungünstig, daß das Verkehrsbedürfnis
im allgemeinen dringend ist; seine Stellung wird aber wieder verbessert
dadurch, daß schließlich in sehr vielen Fällen auch die Eisenbahn-