Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Gegenstand  der  Sportel.“

Sportel-Betrag.

 

Sodann  ist

Tc)  für  die  Revision  und  Abhör  der  Rechnung  einer  Curatel,
deren  Beaufsichtigung  von  Seite  des  Staats  nicht  au

Procente.fl.Er

einem  gesehlichen  Grunde,  sondorn  auf  dem  Wunsche  der

Betheiligten  beruht  .
zu  bezahlen.

Von  der  Revisions-  und  Abhoͤr-Sportel  werden
zwei  Fünstheile  für  die  Revision,“

einschließlich  der  vor  der  Abhör  zu  besorgendem  Erdrterung  der

Revisions-Ausstellungen,  und
drei  Fünftheile  für  die  Abhör  der  Rechnung
ausgeschieden.

Das  Doppelte  der
ortel

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Zur  Beglaubigung:

Der  Justiz=  Ministerial-Sekretär:
Wocher.