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der unseligen Verkäufe zum mindesten 100 000 fl. sogenanntes
feierndes Geld da war, abgesehen von den schuldenfreien Anwesen“.
Nach den ausführlichen statistischen Erhebungen, die die bayerische
Regierung seit dem Jahre 1894 über den Umsang und die
Wirkung der Güterzertrümmerungen gepflogen hat, sind in der
zehnjährigen Periode von 1894 bis 1904 zertrümmert 8758 landwirtschaftliche
Anwesen mit 133 130 Hektar Grundfläche, davon
durch gewerbsmäßige Güterhändler in 6021 Fällen oder in 68.7
Prozent aller Fälle mit 100 909 Hektar Grundfläche = 57.6 Prozent
der gesamten zertrümmerten Grundstücke. Der prozentuale
Anteil der gewerbsmäßigen Güterzertrümmerung in den zehn
Erhebungsjahren ist ziemlich gleichmäßig und beträgt durchschertt.
lich 68.4 Prozent. Faßt man die Zertrümmerungssläche ins
Auge, so berechnet sich der Anteil der gewerbsmäßigen Güterzertrümmerung
höher. Die Turchschnittszisser ergibt 76,1 Progent,
die Ziffern steigen von 1898,99 an dauernd von 73,5 Prozent
auf 81,2 Prozent. Ein Teil der von der Zertrümmerung betroffe.
nen Anwesen ist ganz verschwunden, nämlich 22,6 Prozent, so daß
also beinahe ein Viertel der zertrümmerten Anwesen als selbstständig
nicht mehr besteht. Im übrigen haben sich durch die Zertrümmernng
folgende Verschiebungen in der Größenklasse ergeben.
Von der Gesamtzahl der zertrümmerten Anwesen ist die Größenklasse
der Grundstücke unter 2 Hektar von 3.7 Prozent auf 30,9
Prozent gestiegen; die Größenklasse von 2 bis 5 Hektar ist sich
fast gleich geblieben, dagegen haben sich die Anwesen in der Größe
von 5 Hektar und darüber, die vor der Zertrümmerung 77,5 Progent
ausmachten, auf 27 Prozent der Gesamtzahl rednziert. Dai
haben an ihrem Grundbesitz eingebüßt und sind in eine niedeige
Größenklasse herabgesunken
bei den Auwesen von 5 bis 40 ha ca. 53 0
70o
r- ½% t- 7“ 2 » 5 5%
„ „ 20 „ 50 82%
7“ * 7 t- 50 « 100 t 89 5%
Je größer also ein Anwesen ist, desto mehr wird sein Bestand
in der Gesahr der Zertrümmerung schweben, während
andererseits infolge der Güterzertrümmerungen eine Vermehrung
der kleinsten Anwesen ersolgt ist. Besondere Beachtung verdient
noch die Tatsache, daß von den Güterhändlern mit Vorliebe Anwesen
mit Waldbesitz erworben werden, da die Abholzung der
Wälder meist einen bedeutenden (GCwinn abwirst. Die Gesamtwaldsläche
der in den Jahren 1897—1904 zertrümmerten Anwesen
betrug im Königreich Bayern 18 640,17 Hektar — 19,9 Prozent
der gesamten Zertrümmerungsfläche. Von diesen Waldflächen
verblieben bei dem sogenanuten Hintergut nur 3861,15
Hektar, während 14 779,02 Hektar abgetrennt wurden. Von dieser
Fläche sind 3499,27 Hektar oder 18,8 Prozent abgeholzt. Hervorzuheben
ist noch die erhebliche Zunahme der Güterhändler und