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bewerde ist ein Velta#sfahcziben. wie es der Vorfitzende des Kreisausschusses
in Friedberg reogtum Hefsen) erlassen hat. Das
Ausschreiben lautet: * — sten in der Zeit vom 1. August 1903
bis dahin 1900 in den dgemeinden des Kreises Friedberg zur Aus.
führung gelangten Bauplan eines bäuerlichen Wohnhauses und eines
Arbeiterwohnhauses werden zwei Preise von je 200 Mark ausgesetzt.
Die Wohnhäuser müssen zweckentsprechende Erlialtuno= lend ländliche Eigenart
und heimatliche Bauformen aufweisen. Zum Wetibewerb find nur
Häuser zugelassen, deren Baukosten unter 6000 Mark bleiben. Die eine
r*m*n des “ kcr der Hlerseertiger, die andere Hälfte der
richt wird von dem reigausschu bestimmt. An--
zum Vent erb sind in der Zeit vom 1. August 1908 bis
dahin 1500 an den Kreisausschuß in Friedberg zu richten.“
Mit öffentlichen Wettbewerbs--Ausschreibungen
zur Erlangung von Entwürfen vorsichtig zu sein, wird
im allgemeinen von fachmännischer Seite für ratsam erachtet, zumal
wenn die darauf ergehenden Veräifentlichungen einen zu
kleinen Maßstab aufweisen. Eine der Baupraxis beffer entsprechende
Sammlung wird erzielt, wenn die zur Veröffentlichung
bestimmten Entwürfe vorher einer einheitlichen Bearbeitung
unterzogen werden, wie es z. B. bei den ausgezeichneten Entwürfen
geschehen ist, die der HSeimatbund Mecklenburg herausgegeben
hat. Siehe Literatur.
Unmittelbar vorbildlich wirken können Staats- und
Kommunalbehörden bei der Errichtung von öffentlichen Bauten,
wie es z. B. in neuerer Zeit bei fiskalischen Bauten in Preußen
namentlich das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, in
Sachsen das der Finanzen mit Erfolg anstrebt. Das ist um so
erfreulicher, als bis in die Gegenwart hinein vielfach gerade die
öffentlichen Bauwerke (Schule, Bahnhof, Post) das Ortsbild am
gröbsten entstellen. Die praktische Tätigkeit der obenerwähnten
ginftuhreichen Kreise braucht sich aber nicht darauf zu beschränken,
in den für eigene Rechnung errichteten Gebäuden Muftergültiges
zu schaffen, sondern es wird fich auch außerdem vielfach Gelegenheit
bieten, bei Neubauten die Anwendung der volkstümlichen
Baureife zu sichern.
Als staatliche Musterbeispiele dürfen wohl die neuen sächsischen Forstbauten
gelten, für deren Herstell das Kal. Sächs. Finanzministerium
in einer an die Landbauämter gerlchteren Verordnung vom 23. Mal 1908
ausführliche Anweisung gab, unter besonderer Berücksichtigung der
Forderung einer sparsamen, den Gewohnheiten der Bevölkerung wie der
landschaftlichen Umgebung angepaßten. bodenständigen Bauweise.
Gleichfalls auf sächsischem Boden steht ein prachtvolles Gebilde einer
in jeder Beziehung modernen“ Heimatkunft, die Gemeindeschule in
Eibau in der Wusib die mit Unterstützung des Kal. Kultusministc.
riums auf der 3. deutschen Kunftgewerbe-Ausstellung zu Dresden 1900
mit vollständiger Einrichtung zur Ausstellung gelangte und ungeteilte
Bewunderung fand
Sehr geeignet, als Vorbilder zu dienen, sind die Gemeindehsuser, für
die wir als Beispiel anführen das in Gutach (Baden). Bei seiner