Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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bewerde  ist  ein  Velta#sfahcziben.  wie  es  der  Vorfitzende  des  Kreisausschusses
  in  Friedberg  reogtum  Hefsen)  erlassen  hat.  Das
Ausschreiben  lautet:  *  —  sten  in  der  Zeit  vom  1.  August  1903
bis  dahin  1900  in  den  dgemeinden  des  Kreises  Friedberg  zur  Aus.
führung  gelangten  Bauplan  eines  bäuerlichen  Wohnhauses  und  eines
Arbeiterwohnhauses  werden  zwei  Preise  von  je  200  Mark  ausgesetzt.
Die  Wohnhäuser  müssen  zweckentsprechende  Erlialtuno=  lend  ländliche  Eigenart
  und  heimatliche  Bauformen  aufweisen.  Zum  Wetibewerb  find  nur
Häuser  zugelassen,  deren  Baukosten  unter  6000  Mark  bleiben.  Die  eine
r*m*n  des  “  kcr  der  Hlerseertiger,  die  andere  Hälfte  der

richt  wird  von  dem  reigausschu  bestimmt.  An--
  zum  Vent  erb  sind  in  der  Zeit  vom  1.  August  1908  bis

dahin  1500  an  den  Kreisausschuß  in  Friedberg  zu  richten.“

Mit  öffentlichen  Wettbewerbs--Ausschreibungen
  zur  Erlangung  von  Entwürfen  vorsichtig  zu  sein,  wird
im  allgemeinen  von  fachmännischer  Seite  für  ratsam  erachtet,  zumal
  wenn  die  darauf  ergehenden  Veräifentlichungen  einen  zu
kleinen  Maßstab  aufweisen.  Eine  der  Baupraxis  beffer  entsprechende
  Sammlung  wird  erzielt,  wenn  die  zur  Veröffentlichung
bestimmten  Entwürfe  vorher  einer  einheitlichen  Bearbeitung
unterzogen  werden,  wie  es  z.  B.  bei  den  ausgezeichneten  Entwürfen
geschehen  ist,  die  der  HSeimatbund  Mecklenburg  herausgegeben
  hat.  Siehe  Literatur.

Unmittelbar  vorbildlich  wirken  können  Staats-  und
Kommunalbehörden  bei  der  Errichtung  von  öffentlichen  Bauten,
wie  es  z.  B.  in  neuerer  Zeit  bei  fiskalischen  Bauten  in  Preußen
namentlich  das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten,  in
Sachsen  das  der  Finanzen  mit  Erfolg  anstrebt.  Das  ist  um  so
erfreulicher,  als  bis  in  die  Gegenwart  hinein  vielfach  gerade  die
öffentlichen  Bauwerke  (Schule,  Bahnhof,  Post)  das  Ortsbild  am
gröbsten  entstellen.  Die  praktische  Tätigkeit  der  obenerwähnten
ginftuhreichen  Kreise  braucht  sich  aber  nicht  darauf  zu  beschränken,
in  den  für  eigene  Rechnung  errichteten  Gebäuden  Muftergültiges
zu  schaffen,  sondern  es  wird  fich  auch  außerdem  vielfach  Gelegenheit
  bieten,  bei  Neubauten  die  Anwendung  der  volkstümlichen
Baureife  zu  sichern.

Als  staatliche  Musterbeispiele  dürfen  wohl  die  neuen  sächsischen  Forstbauten
  gelten,  für  deren  Herstell  das  Kal.  Sächs.  Finanzministerium
in  einer  an  die  Landbauämter  gerlchteren  Verordnung  vom  23.  Mal  1908
ausführliche  Anweisung  gab,  unter  besonderer  Berücksichtigung  der
Forderung  einer  sparsamen,  den  Gewohnheiten  der  Bevölkerung  wie  der
landschaftlichen  Umgebung  angepaßten.  bodenständigen  Bauweise.

Gleichfalls  auf  sächsischem  Boden  steht  ein  prachtvolles  Gebilde  einer
in  jeder  Beziehung  modernen“  Heimatkunft,  die  Gemeindeschule  in
Eibau  in  der  Wusib  die  mit  Unterstützung  des  Kal.  Kultusministc.
riums  auf  der  3.  deutschen  Kunftgewerbe-Ausstellung  zu  Dresden  1900
mit  vollständiger  Einrichtung  zur  Ausstellung  gelangte  und  ungeteilte
Bewunderung  fand

Sehr  geeignet,  als  Vorbilder  zu  dienen,  sind  die  Gemeindehsuser,  für
die  wir  als  Beispiel  anführen  das  in  Gutach  (Baden).  Bei  seiner