Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 407 
‚Insoweit wäre also eine Vertheuerung ohnehin eingetreten; 
dieselbe tritt nun mit dem Zollanschlusse allerdings in umfassen- 
derer Weise ein, zugleich aber auch eine höhere Einnahme als 
die beabsichtigte (namentlich durch das reichliche Präcipuum), so 
dass der Ueberschuss u. A. auf die Eisenbahnbauten, die sonst 
eine grössere Vermehrung der Staatsschulden hervorrufen wür- 
den, verwendet werden kann, wenn nicht eine partielle Erleich- 
terung in den directen Steuern für nothwendiger erkannt werden 
sollie. 
So ist Kaffee längst ein hauptsächliches Lebensbedürfniss der 
unteren Volksklassen, so gut wie es die Kartoffeln für dieselben 
sind, und man kann daher diese Klassen für den höheren Zoll 
auf Kaffee (und einige andere Artikel) durch Erlass oder Er- 
mässigung der untersten Sätze der Personalsteuer entschädigen. 
Die später noch vom Auslande gegen höheren Zoll bezogenen 
Manufacturwaaren, wie englische Stuffs, Velvels, Tülle oder fran- 
zösische und schweizerische Seidenwaaren oder andere Fabrikate, 
wie feinere Glas- und Lederwaaren, kurze Waaren etc., gehören 
vorzugsweise den Bedürfnissen der reicheren und bemittel- 
teren Volksklassen an und es wird insoweit eine gerechtere 
Vertheilung der öffentlichen Lasten durch die künftige Mehr- 
besteuerung bewirkt werden. Diese Klassen haben um so weniger 
Ursache, sich über die höheren Zollsätze zu beschweren, als sie 
sonst nach der ganzen Finanzlage ein höheres Maass von directen 
Steuern hätten übernehmen müssen, wenn die indirecte Besteue- 
welche Sätze sich wegen des leichteren Gewichtes im Vergleiche mit den 
Sätzen des Zollvereinstarifs wie schon oben allgemein bemerkt, um circa 
61/3 Procent höher stellen. 
Für den Zollverein ist durch den September-Vertrag der Zoll 
für Kaffee . von 6!/2 Rthir. auf 5 Rthlr. 
Tabaksblätter „ya „4 
Thee „A ,n » 8 
Syrup.. 2 2. 4 5 „2 
Wein in Fässern „ 8 » „6, 
herabgesetzt worden. Schwerlich hätte Preussen, ohne sich einer grossen 
Verantwortlichkeit gegenüber dem Zollvereine zu unterziehen, den Wünschen 
Hannovers mehr entgegenkommen können. Der Zoll auf Rohzucker bleibt 
daher auch 5 Rthlr. 
Zeitschr. für Staatsw. 1853. 3s Heft. 27
	        
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