Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  74.  411

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  10.  Mai  1916.

 

 

#  Inhalt:
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Leder.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  5.  Mai  1916,  betreffend  Leder.

Was  unterzeichnete  Ministerium  bringt  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis,  daß
in  Berlin  unter  dem  Namen  Kontrollstelle  für  freigegebenes  Leder  eine
Zentralstelle  errichtet  worden  ist,  der  es  obliegt,  für  eine  möglichst  den  Interessen
  aller  Verbrauchergruppen  gerechtwerdende  Verteilung  des  von  der  Heeresverwaltung
  freigegebenen  Bodenleders  Sorge  zu  tragen.  In  Zukunft  wird  das
Kriegsministerium  Freigabescheine  nur  noch  durch  Vermittelung
  der  Kontrollstelle  ausgeben,  die  ihrerseits  den  Schein  nur
dann  dem  Hersteller  zur  Verfügung  stellt,  wenn  er  sich  zur  Einhaltung  der  vorgeschriebenen
  Bedingungen  verpflichtet.  Zur  näheren  Erläuterung  wird  auf  die
solgenden  Bestimmungen  der  Satzungen  der  Kontrollstelle  und  der  Abgabebedingungen
  Bezug  genommen.  Die  Kontrollstelle  hat  ihre  Tätigkeit  bereits
aufgenommen.

Schwerin,  den  5.  Mai  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.