Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

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Fünfter  Abschnitt.
Von  der  Bestelkung  der  Aeltesten  der  Kaufmannschaft.

§#  20.  Die  Aeltesten  bestehen  aus  neun  männlichen  Mitgliedern,  welche
aus  der  Korporation  gewähylr  werden.  Zwei  Drittel,  also  sechs,  müssen  ihrem
Hauptgeschaste  nach,  großhandelnde  Kaufleure  (wenn  sie  auch  nebenher  Einzelhandel
  treiben)  sepn.

§.  27.  Sie  werden  auf  drei  Jahre  gewählt.  Jedes  Jahr  scheidet  ein
Dri##el  aus,  anfänglich  durch  das  Loos  und  nach  Verlauf  von  drei  Jahren  durch
die  Dauer  des  Auftrags.  Die  Ausscheidenden  sind  wieder  wählbar.

28.  ODie  von  der  Korporation  gewählten  Aeltesten  der  Kaufmannschaft
wählen  aus  ihrer  Mitte  für  drei  Jahre  einen  Worsleher  ihrer  Versammlung,  so
wie  einen  Stellverkreter  desselben.

.  20.  Für  den  Fall  des  Abganges  oder  einer  dauernden  Abwesenheit
einzelner  Aeltesien  der  Kaufmannschaft,  werden  gleichzeitig  auf  gleiche  Art  und
unker  denselben  Bedingungen  der  Wahlfähigkeit  drei  Stellvertreter  gewählt.

&  30.  Zu  dieser  Wahl,  welche  jedesmal  den  ersten  Mai,  oder  wenn
solcher  ein  Fest=  oder  Postrag  ist,  den  nächst  darauf  folgenden  Tag  geschieht,
werden  alle  männliche  Mitglieder  der  Korporation  durch  Umlaufschreiben  ein
geladen.

§.  31.  Ein  Magistratsmirglied  bei  der  ersten  Wahlversammlung,  und
künftig  der  Vorsteher,  eroffnet  dieselbe,  läßt  durch  seinen  Stellvertreter  die  Anwesenden
  zählen  und  deren  Stimmfähigkeit  mit  der  Rolle  vergleichen,  hiernächst
macht  er  die  Na  nen  der  ausscheidenden  Glieder  bekannt,  und  läßt  die  gedruckten
Wahllisten  unter  die  Anwesenden  vertheilen.

&  32.  Jeder  der  Anwesenden  in  der  Versammlung  kann  aus  dieser  Wahlliste
  einen  Kandidaten  auf  die  Wahl  bringen.

§.  33.  Unter  dem  F.  31.  bestimmten  Vorsitze  wählt  hierauf  die  Versammlung
  (Bevollmächtigungen  sind  nicht  zulassig)  aus  den  Wahllisten  die  Mitglieder
  der  Aeltesten=  Versammlung  durch  geheime  Stimmzeichen.

§.  34.  Oer  Vorsieher  zählt  die  Stimmen  und  spricht  die  Zahl  derselben
mit  dem  Namen  des  Kandidaten  aus.

#35Oieienigen  von  den  zur  Wahl  vorgeschlagenen  Personen,  welche
die  meisten  Stimmen  für  sich  haben,  sind  für  die  Stelle,  zu  welcher  sie  vorgeschlagen
  worden,  gewählt.

h.  36.  Diese  Wahlen  werden  protokollirt  und  die  Umlaufschreiben  mit
den  Unterschriften  der  zur  Wahl  Eingeladenen  dem  Protokolle  beigefügt,  in  demselben
  wird  das  Veifahren  vemerkt,  und  das  erstere  von  dem  Vorsteher,  dessen
Stclloertreter  und  dem  Protokollführer  unterzeichnet.

S.  37.