Full text : Die Deutsche Kriegsliteratur von Kriegsbeginn bis Ende 1915 (Quellensammlung)

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Außerordentliche  Generalversammlungen,  welche  gleichfalls  in  Dortmund
abzuhalten  sind,  veranstaltet  die  Direktion,  so  oft  sie  es  den  Umständen  angemessen
  erachtet  oder  der  Verwaltungsrath  darauf  anträgt.  Die  erste  W  -
liche  Generalversammlung  findet  jedoch  erst  im  zweiten  Geschaͤftsjahre  statt.

Bei  der  Berufung  einer  außerordentlichen  Generalversammlung  muͤssen
die  Berathungsgegenstände  summarisch  bezeichnet  sein.

Die  Einladungen  zu  allen  Generalversammlungen  geschehen  durch  eine
Benachrichtigung,  welche  zweimal,  das  erstemal  mindestens  zwanzig  Tage  vor
dem  Generaloerse  lungskermine,  in  die  durch  F.  13.  bezeichneken  Zeitungen
inserirt  wird.

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S.  41.

Die  Generalversammlung  besteht  aus  allen  Aktionairen,  welche  seit  zwei
Monaten  vor  dem  Tage  der  Berufung  in  den  Büchern  der  Gesellschaft  eingetragen
  sind.

In  der  Gener  alversammlung  hat  der  Inhaber  von  fünf  Aktien  Eine
Stimme,  von  zehn  Aktien  zwei  Stimmen,  von  fünfzehn  Aktien  drei  Stimmen,
von  zwanzig  Aktien  vier  Stimmen,  und  für  jede  weitere  fünf  Aktien  Eine
Stimme,  so  daß  der  Inhaber  von  Einhundert  Aktien  zwanzig  Stimmen  hat.

Der  Besitz  von  weniger  als  fünf  Aktien  giebt  kein  Stimmrecht.

Abwesende  Aktionaire  können  sich  nur  durch  anwesende  slimmberechtigte
Aktionaire  vertreten  lassen.

Jedoch  ist  die  Vertretung  der  Handlungshäuser  durch  ihre  Prokuristen
gestarktet.

Der  Vertreter  hat  die  desfallsige  schriftliche  Vollmacht  vor  Eröffnung
der  Verhandlungen  bei  der  Verwaltung  niederzulegen.

Ehefrauen  werden  durch  ihre  Männer,  Minderjährige  oder  sonst  Bevormundete
  durch  ihre  Vormünder  oder  Kuratoren  vertreten.

Zwanzig  Stimmen  bilden  das  Maximum,  welches  ein  Aktionair  für  die
von  ihm  vertretenen  und  für  seine  eigenen  Aktien  zusammen  genommen
haben  kann.

Die  Beschlüsse  der  Anwesenden  sind  für  die  Abwesenden  verbindlich.
K.  42.

Die  Generalversammlung,  regelmäßig  konstituirt,  stellt  die  Gesammtheit
der  Aktionaire  dar.

Der  zeitige  Vorsitzende  des  Verwaltungsrathes  führt  auch  den  Vorsitz
in  der  Generalversammlung  und  ernennt  die  Skrutatoren.

(Nr.  4647.)  Zu