Volltext : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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Anlage  zu  Nr.  5  des  Schlußprotokolls.
  

Uebersicht
der
Steuersätze,
welche
in  denjenigen  Vereinsstaaten  etc.  wo  innere  Steuern  auf  die  Hervorbringung

  oder  Zubereitung  gewisser  Erzeugnisse  gelegt  sind,  von  den
gleichnamigen  vereinsländischen  Erzeugnissen  erhoben  werden.

 

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