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Anlage zu Nr. 5 des Schlußprotokolls.
Uebersicht
der
Steuersätze,
welche
in denjenigen Vereinsstaaten etc. wo innere Steuern auf die Hervorbringung
oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, von den
gleichnamigen vereinsländischen Erzeugnissen erhoben werden.
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