Vereinsstaaten etc.,
Steuersatz im
Bemerkungen über die
Nummer Maaßstab bei der Ausfuhr nach
anderen Vereinsstaaten
in für 30 52⅟₂
Gulden- oder dem Auslande
welchen die Erhebung stattfindet. die Erhebung. Thalerfuß. fuß. bewilligten
Thlr. Sgr. Pf. Fl. Kr. Steuervergütungen.
2. Sachsen
3. Thüringischer Verein (wie Ohm (Preu-
zu I. 3) ... ßisch) bei
50 Prozent 6 10 30 Wie zu 1a.
4. Braunschweig........... Alkohol nach
5. 0ldenburg (wie zu I. 5.)... Tralles
6. Luxemburg .. . . .. . . . . . . .
Anmerk. Die in den vorste-
hend zu 1 a., 2. bis 6. auf-
geführten Vereinsstaaten etc.
aufkommende Uebergangs-
Abgabe von Branntwein ist
eine gemeinschaftliche und wird
getheilt. Zwischen diesen Ver-
einsstaaten etc. findet freier
Verkehr mit Branntwein statt.
7. Bayern, rechts des Rheines. Eimer (Baye- 1 1 45
Außerdem die bei Bayern risch)
vorstehend unter II. 7. auf-
geführten Landestheile an-
derer Vereinsstaaten.
8. Württembetrrg ... Eimer (Würt- 2 8 6⁶⁄₇ 4
tembergisch)
bei 50 Prozent
Alkohol nach
Tralles
9. Baden Ohm (Badisch) Bei der Ausfuhr von
a. Branntwein 28 6⁶⁄₇ 1 40 mindestens 50 Maaß Branntwein werden auf
b. Weingeist 1 21 5⅟₇ 3 die Badische Ohm 36 Kr.,
von Weingeist 1 Fl. 10 Kr.
rückvergütet.
10. Hessen ... Ohm (Großhz., 5 4 3 3/7 9 Bei der Ausfuhr von
20 Maaß und mehr wer-
Hessisch) den 6 Fl. für die Groß-
bei 50 Prozent herzoglich Hessische Ohm
Alkohol nach bei 50 Prozent Alkohol
Tralles nach Tralles gewährt.
Bundes-Gesetzbl. 1867. 19