Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 477.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages 
zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, 
die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundes- 
gesetzbl. S. 81 sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handels- 
vereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und 
Steuerwesen, folgenden, im Königreich Bayern belegenen Hauptämtern die 
nachbenannten Beamten als Vereinskontroleure beigeordnet worden, und 
zwar: 
1) den Hauptämtern zu Passau und Simbach an Stelle des in den Ruhe- 
stand getretenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Hoff der König- 
lich Preußische Steuerinspektor Biesterfeld mit dem Wohnsitz in 
Passau, und 
2) den Hauptämtern zu Aschaffenburg, Marktbreit, Schweinfurt und Würz- 
burg an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich Preußischen 
Steuerinspektors Bon der Königlich Preußische Zollexpeditions-Vorsteher 
Altwasser mit dem Wohnsitz in Würzburg. 
  
(Nr. 478.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Miller in St. Vicente (Kap Verdische Inseln) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 479.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes - 
an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Johann Caspar Stienen in 
Ancona den Kaufmann H. von Bremen 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 480.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Hütten-Ingenieur und Chemiker Ch. J. Schirbach zu Carloforte 
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 481.)
	        
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