Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 407.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
bei Seiner Majestät dem Könige von Württemberg, Freiherrn v. Rosenberg, als 
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen 
Bundes zu beglaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen- 
schaft am 30. v. M. u. J. zu übergeben. 
(Nr. 408.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein, 
Königlich Preußischen Geheimen Legationsrath v. Wentzel, als außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen- 
schaft am 31. v. M. u. J. zu übergeben. 
  
(Nr. 409.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Königlich Preußischen, Hamburgischen und Bremischen 
Vizekonsul J. Stuart Day zu Cowes Insel Wight) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 410.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann David Mack zu Mailand 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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