Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1870.
Datum
des
Gesetzes etc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
In h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes.
Seite.
1870.
11. März.
17.
18.
27.
6. April.
7/723.—
1870.
28. März.
29.
18. Novbr.
26. April.
28. März.
29.
9. April.
24. Oktbr.
9. April.
25.
25.
Gesetz, betreffend die Kontrole des Bundes-
haushalts für das Jahr 1870.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme des,
einen Theil der Stadt Magdeburg bildenden
Ortes Sudenburg in die I. Servisklasse.
Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde
und dem Großherzogthum Hessen wegen wech-
selseitiger Gewährung der Rechtshülfe.
Additional-Vertrag zu dem unterm 23./24.
Februar 1869. zwischen dem Norddeutschen
Bunde und Schweden abgeschlossenen Post-
vertrage.
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.
Gesetz über die Ausgabe von Banknoten.
Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9.
November 1867., betreffend den außerordent-
lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes
zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-
kriegsmarine und der Herstellung der
Küstenvertheidigung.
Additional-Vertrag zu dem zwischen den
Postverwaltungen des Norddeutschen Bundes
und der Vereinigten Staaten von Ame-
rika abgeschlossenen Vertrag für die Verbesse-
rung des Postdienstes zwischen den beiden
Ländern, unterzeichnet zu Berlin, den 21. Ok.
tober 1867. ·«
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Zollparlaments.
Bekanntmachung des dritten Verzeichnisses der-
jenigen höheren Lehranstalten, welche zur
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen-
schaftliche Qualifikation zum einjährig frei-
willigen Militairdienst bercchtigt sind.
Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymna-
sien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte
in der griechischen Sprache dispensirten
Schüler zu den im §. 154. Nr. 2. c. der
Militair Ersatzinstruktion vom 26. März
1868. bezeichneten Lehranstalten gehören.
48.
12.
11.
437.
453.
588.
469.
438.
452.
459.
581.
460.
464.
(mit Anl.)
465.
(mit Anl.)
47.
52.
607-617.
87.96.
47.
51.
65.
594-597.
66.
79-82.
82-83.