Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 518 — 
Viertes Verzeichniß 
der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen 
Militairdienste berechtigt sind. 
A. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Pommern. 
Das Gymnasium zu Demmin. 
B. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Die Realschule zu Reichenbach, 
»Sprottau. 
C. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Das Progymnasium zu Montabaur. 
D. Realschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Die Realschule zu Homburg v. d. H. 
E. Höhere Bürgerschulen. 
1) Die den Gymnasien, beziehungsweise den Realschulen erster 
Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten hö- 
heren Bürgerschulen. 
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. d.) 
Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
Die Realschule zu Coburg. 2) Die 
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