Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

Muster  23
(Ausf.-Best.  §  96).
Bundesstaat:
Verwaltungsbezirk  (für  Preußen):  Hauptamtsbezir:..

Einsendungsfrist  1.  August.

Pranstoffverbrauch,  Vier-  und  Gssigerzengung  sowie
Steuerzahlung  der  einzelnen  Vrauereiarten

im  Rechnungsjahr  19r

Anleitung.

1.  Die  von  den  Hauptämtern  aufzustellende  Nachweisung  hat  den  ganzen  Hauptamtsbezirk,  die  von  der  Direktivbehörde
  aufszustellende  den  ganzen  Direklivbrzirk  (Bundesstaat)  zu  umfassen.

2  Die  Ziffern  1  bis  3  und  5  der  Anleilung  auf  Muster  22  sinden  Anwendung.

8.  Die  Angaben  in  Spalten  1  bis  15  find  den  Brausteuer-Gegeubuchern  und,  soweit  sic  in  diesen  nicht  enthalten
sind,  den  Einmaischungsbüchern,  Steuerbüchern  und  Zuckerverwendungsbüchern  zu  entnehmen.  Das  von  den  Haustrunkbereitungsanstalten
  (Abschnitt  IX)  verwendete  Malz  ist  in  Spalte  4,  der  von  ihnen  verwendeke  Zucker  in  Spalte  10  einzutragen.

4.  In  Spalte  16  sind  die  Beträge  einzutragen,  die  für  alles  aus  den  in  Spalle  1  und  2  nachgewiesenen  Brauereien
stammende  und  ausgeführte  Bier  vergütet  worden  sind,  also  einschließlich  der  an  Nichlbrauer  des  eigenen  oder  eines
anderen  Bezirkes  gezahlten  Vergütungen.  Die  Beträge  sind  den  „endgültigen  Berechnungen  der  Brausteuer  ergülungen
/  18  der  Brausteuer-Vergütungsordnung)"  zu  entnehmen.