Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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4.  Die  Förderung  des  forstlichen  Genossenschaftswesens  in
seinen  mancherlei  Formen;  z.  B.  die  Anregung  zur  Gründung  von
Waldbaugenossenschaften,  Aufforstungsgenossenschaften,  Schutz.
waldgenossenschaften  oder  Waldbauvereinen,  und  Gewährung  von
materieller  Hilfe  für  diese  Zwecke,  z.  B.  Gewährung  von  niedrig  zu
verzinsenden  Darlehen,  etwa  in  Gestalt  von  Aufforstungskredit,
Rat  durch  die  Forstbehörden  ufw.  Hierher  gehört  auch  der
gemeinsame  Bezug  von  Kulturgeräten,  Samen,  Pflanzen,  der  gemeinschaftliche
  Holzverkauf  (Versteigerungen),  endlich  die  gemeinschaftliche
  Aussicht,  Verwaltung,  der  gemeinschaftliche  Schutz  usw.

Nach  der  Statistik  von  1900  umfaßten  im  Deutschen  Reiche
die  Waldgenossenschaften  eine  Fläche  von  300  214  ha,  in  Preußen
wurden  bis  1903  Waldgenossenschaften  mit  insgesamt  10  600  ha
Fläche  errichtet.

Von  dem  günstigen  Einfluß  ciuer  derartigen  Genossenschaft  gibt
folgender  Auszug  ous  dem  Bericht  über  die  im  Jahre  1896  gegrün  ete
Forstgenossenschaft  Bohmstedt  (Schl.-H.)  ein  hübsches,  lebendiges  Bisd

„Die  Genossenschaft  zählt  14  Genossen,  die  zusammen  67  Gescãftsanteile
  erwarben  und  hierauf  11  400  Mk.  einzahlten.  Das  Werk  hat  sich
fortwährend  entwickelt,  wozu  v54  wohlwollende  Förderung  durch  den
Heidekultuwerein,  die  Provin  kaloraaltune.  Kreis,  und  Gemeindebehörden
  sehr  diel  beigetragen  i—imz’ue  n  Waldanlagen  sind  viclversprechend,
  weil  an  dem  ornnet  6  sockalten  wurde,  nur  gründiche
  Kulturen  zu  schaffe  en.  Fast  60  ha  sind  bereits  fertiggestellt.  und
edes  Jahr  kommen  einige  Hektar  hinzu.  Den  ländlichen  Arbeitern
ällt  ein  schöner  Gerkeen  zu  während  der  Zeit,  in  welcher  sonst  die
ldarbeiten  ruhen.  Die  Aulagen  bilden  jetzt  schon  einen  Schmuck  der
egend.  Die  wenigen  Jahre  haben  hingereicht,  um  das  sim  der
Fläche  durchaus  zu  ändern;  statt  der  ärmlichen  Aecker  schöne  Nadelholzulturen,
  statt  des  wirren  Krattbusches  jetzt  junge  Buchenschonungen.
Auf  cincr  wüsten  Heidefläche  ist  cin  Wärterbaus  erbaut,  dem  der  Name
.Waldheim“  beigelegt  ist.  Wo  vor  einigen  Jahren  das  schwarze  Heidcraut
  vich  breit  machte.  findet  man  jetzt  eine  kleine  Parkanlage  mit  schönen,

Comferen  usw.,  üppigen  Blumen=  und  Gemüsebecten.  Die
Trbei  der  Genossenschaft  ist  in  der  Umgegend  recht  populär,  wozu  wohl
die  Bereitwilligkeit.  mit  welcher  der  Vorstand  bei  allen  p#flanzungen.
durch  Rat  und  Tat  hilft,  etwas  beiträgt.  Ohne  Schaden  der  Hultuven.
kennten  zu  Weihnachten  1906  aus  dem  dichten  Bestarde,  reichlich  00
lunge  Fichten  (1898—99  gepflanzt,  einige  davon  bereits  3  m  hoch)  7
nommen  werden,  die  nach  Berlin  gingen.  Die  rege  Teilnahme  der
Ju#end  an  n  allen  Veranstaltungen  der  Genossenschaft  bietet  eine  Bürg-E#

  trah  wird.“

5.  Die  Ausführung  von  Forsteinrichtungsarbeiten  (Wirtschaftsplänen
  usw.)  durch  die  Staatsforstbehörden  auf  Antrag  des
Waldbefitzers  gegen  Bezahlung.  ieser  Aufgabe  unterzieht  sich
zurzeit  nur  die  königl.  säch  sische  Forsteinrichtungsanstalt;
  anderen  Staaten  kann  dies  nicht  genug  zur  Nachahmung
  einpfohlen.  werden,  wenn  nicht,  wie  in  Preußen  durch  die
Landwirtschaftskammern,  durch  andere  Organisationen