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8. 19.
Die Impftische sollen ein Polsterkissen, welches Verletzungen beim Schlagen des
Kopfes verhindert und einen Anstrich besitzen, welcher gründliche Reinigung gestattet. Sie
müssen nach jedesmaligem Gebrauch abgescheuert und gründlich abgespült werden. Ihr
Lederzeug ist ausreichend zu schmieren.
g. 20.
Die zum Impfen und zur Abnahme der Lymphe bestimmten, oder mit der abgeschabten
Lymphe in Berührung kommenden Instrumente dürfen anderen Zwecken nicht
dienen, sie müssen ganz aus Metall und so hergestellt sein, daß sie leicht gereinigt und
desinfizirt werden können. Vor dem Gebrauche sind sie jedesmal zu sterilisiren. Alle
Gefäße, welche zur Aufnahme der zu verimpfenden oder der abgenommenen Lymphe
dienen, find vorher durch trockene Hitze zu sterilisiren oder auszukochen.
§. 21.
Die Wahl der Körperstellen, an welchen die Impfung des Thieres erfolgt, bleibt
dem Arzte der Anstalt überlassen, jedoch darf die Ausdehnung der geimpften Flächen nicht
den achten Theil der Körperoberfläche übersteigen.
8. 22.
Die zur Impfung bestimmte Fläche ist zu rafiren, mit Seife und warmem Wasser
unter Benutzung von Bürsten, welche in desinfizirenden Lösungen aufbewahrt find, gründlich
zu reinigen und mit abgekochtem Wasser abzuspülen. Eine Desinfektion der Impfsläche
vor der Impfung kann durch 1 pro Mille Sublimat-, 2 Prozent Lysol-, 3 Prozent
Karbolsäurelösung, Alkohol oder andere zweckentsprechende Mittel ausgeführt werden.
8. 23.
Zum Zwecke der Impfung können Stiche, kürzere oder längere Schnitte, sowie über
kleinere Flächen ausgedehnte Skarifikationen in Anwendung gezogen werden.
§. 24.
Zur Thierimpfung können benutzt werden:
a. Menschenlymphe von Erstimpflingen, welche unter Beachtung der in Anlage b