Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Zahrgaug sechs Mark.
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. September 1881. 9# 39.
Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung zur deutsch-schweizerischen Literar-Konvention; — Dispen-
des Militär-Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens sation von der ärztlichen Prüfung . . . . . . 405
2. re# N**2 Wiirbrberdeure e * 4. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilungen
hebung der Reichs-Stempelabgabe zuständigen Steuer- 105
stelen. 387 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Ausführungsbestimmung Reichsgebiete... ..... 406
1. Justiz-Wesen.
Nachweisung
derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der
Offiziere*) und Beamten im Ressort der Königlich preußischen Militär-Verwaltung, sowie der
Pensionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestand berufen sind, den Militär-Fiskus
als Drittschuldner im Sinne der 88. 730 ff. der Civilprozeßordnung zu vertreten.
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen
1 2.
Lau-
fende wem?
Nr.
Bei Pfändung
3. 4.
Bemerkungen.
J. Den Regiments-Komman—-
deuren, den Komman—
deuren der selbständigen
— —
A. des Diensteinkommens
der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden Bei Pfändung des
Offiziere und Beamten einschließlich der aggre-
girten Offiziere; jedoch mit Ausnahme der
Diensteinkommens der
bei den Pionier-Ba-
*!) Sofern die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die
Sanitäts-Offiziere (Militärärzte) inbegriffen.
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