Einleitung. 31
von Fehlern, hauptsächlich bei Eigennamen, wahrscheinlich meist Lesefehlen.
Für Herolts Lebensgeschichte hat der Verfasser höchst
magere Notizen zusammengestellt, da ihm Bosserts treffliche Arbeit
von 1881 völlig entgangen ist. Verdienstvoll aber sind die Nachweisungen
über Benützung des Cochläus wnd der Historie Thomä
Müntzers.
14. Codex Chur, im Besitz des Herrn Kaufmann Chur in
Hall, Folio, in altem Peryamentband mit Renaissancepressung, ohne
Titel, ohne Vorrede, ohne Foliüerung. Es sind 109 beschriebene, dazu
viele leere Blätter, im zweiten Teil sind viele Wappen eingemalt. Die
ersten 50 Bl. enthalten die Heroltsche Chronik, aber bloss bis zum
Städtekriey und der zweiten Zwietracht; hierauf noch einiye Abschnitte
aus Widman über Murrhardt und Comburg. Der zweite Teil enthält
ein Senftenbuch, d. h. Abschrift einer die Familie der Senften
betreffenden Hauschronik mit vielen bis ins 13. Jahrhundert zurückreichenden
Urkundenauszügen und Personalnotizen. (Weiteres darüber
8. oben und im Text bei den Senften). Die ganze Handschrift
stammt von einer Hand. Da die Personulnachrichten von den Senften
bis 1610 fortgeführt sind, so ist dieses Jahr als frühester Termin anzusetzen.
15. Zweite Tübinger Handschrift. Tübinger Universitätsbibliothek
M. h. 349, Quart. Die Blätter sind bloss zu je 4 mit
Jortlaufenden Zahlen numeriert, solcher Quaternen sind es 39. Gemalte
Bilder oder kunstvolle Initialien sind nicht vorhanden, nur
einige rohe Federzeichnungen von Wappen. Die Handschrift giebt
den Herolt. Auf dem Titelblatt steht unter dem gewöhnlichen Titel
(„Cronika Zeit und Jahrbuch“), die Notiz: Johann Martin Buch,
Philolithanus, Ao 1617, die 29 Junü; unten: Niklaus Castler;
diese Angaben sind aber von der zweiten Hand ausgestrichen und
darüber die Worte gesetzt: „Aus dem authographon des Joh. Herolts
selbsten abgeschrieben.“ Wie weit die Meinung des Abschreibers,
dass er die Urschrift vor sich gehabt habe, begründet war, lässt sich
nicht feststellen. Der Durchstrich selber ist geeignet, Zweifel dagegen
zu erregen. Die angeführte Personalnotiz aber stellt diese Handschrift
an die Seite von St?, wo sich dieselben Numen finden.
Die Grundschrift hat an vielen Stellen, wo der Abschreiber den
Sinn nicht entziffern konnte, Lücken gelassen; diese hat die zweite
Hand ausgefüllt. Beide Hände aber zeigen sowohl in gewöhnlichen
Worten als besonders in Eigennamen die grübsten Flüchtigkeiten und
Entstellungen (z. B. Rechtens statt Kochens, Schenmesser st. Schnee-