Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

182  Geschichte  der  Akademie  unter  Frieprien  Wirners  III.  (1812-1840).

gelten  dieselben  Bestimmungen:  doch  genügt  es,  dass  drei  Viertel
der  ordentlichen  Mitglieder  anwesend  sind  ($  14).  In  $ıg  wird  das
Recht  der  Akademiker,  an  der  Universität  Vorlesungen  zu  halten,
auf  alle  preussischen  Universitäten  ausgedehnt.  In  $  20  wird  allen
ordentlichen  Mitgliedern  ein  Gehalt  von  200  Thlr.  zugesichert;  der
$  21  ordnet  die  grösseren  Gehalte:  für  einen  Botaniker,  einen  Cheiniker
  und  einen  Astronomen  werden  solche  ausgeworfen  sowie  für
zwei  Philologen  oder  llistoriker.  Die  Zahl  der  auswärtigen  Mitglieder
  wird  auf  32  (16+16)  fixirt;  »nimmt  ein  auswärtiges  Mitglied
seinen  Wohnsitz  in  Berlin,  so  tritt  es  sofort  in  alle  Pflichten  und
Rechte  der  activen  ordentlichen  Mitglieder  ein  ($  24).  Der  $  26  über
die  Ehrenmitglieder  lautet  wie  $  4  des  SCHLEIERMACHER  schen  Entwurfs,
  enthält  aber  noch  den  Zusatz:  »Zu  Ehrenmitgliedern  können
auch  solche  anwesende  und  auswärtige  Personen  gewählt  werden,
welche  bei  anerkanntem  wissenschaftlichen  Verdienst  deswegen  nicht
füglich  zu  ordentlichen  Mitgliedern  erwälhlt  werden  können,  weil
ihre  Verhältnisse  nicht  die  Erwartung  erlauben,  dass  sie  die  Pflichten
eines  ordentlichen  Mitgliedes  werden  erfüllen  können«.  Der  $  28
stellt  die  Zahl  der  Correspondenten  auf  200  fest.  Nach  $  30  ist
die  Akademie  berechtigt,  ein  Mitglied  zu  suspendiren  oder  gänzlich
auszuschliessen.  Sie  hat  das  Ministerium  lediglich  davon  in  Kenntniss
  zu  setzen.

Bei  den  Bestimmungen  über  die  Secretare  ($  31  ff.)  ist  auf  die
frühere  Eintheilung  der  Akademie  in  vier  Klassen  keine  Rücksicht
mehr  genommen.  Sie  sollen  alle  vier  Monate  im  Vorsitz  der  Gesammt-Akademie,
  alle  Monate  im  Vorsitz  der  Klasse  wechseln  ($$  33.
38).  Für  die  Sitzungen  wird  noch  immer  die  Bestimmung  aufrecht
erhalten,  dass  der  Vortragende  in  der  vorhergehenden  Sitzung  das
Thema  anzukündigen  hat,  über  welches  er  sprechen  wird  ($  45).
Öffentliche  Sitzungen  haben  noch  immer  dreimal  im  Jahre  stattzufinden
  ($  54),  am  Frırprıcn's-,  am  Lrisnız-Tage  und  am  Geburtstage
Sr.  Majestät.  Für  den  ersteren  ist  ein  Bericht  über  die  äussere  Geschichte
  der  Akademie  im  verflossenen  Jahre,  für  den  Leisnız-Tag
ein  Bericht  »über  die  Leistungen  der  Akademie  überhaupt,  namentlich
  in  Rücksicht  ihrer  eigenen  Abhandlungen  und  ihrer  eigenen
und  der  von  ihr  unterstützten  wissenschaftlichen  Unternehmungen  «
angeordnet.  Der  $  53  bestimmt,  dass  über  die  zur  Aufnahme  in
die  »Ablandlungen«  bestimmten  Vorträge  verdeckt  abgestimmt  wird.
In  $  62  heisst  es:  »Die  Akademie  unternimmt  zur  Ausfüllung  wis-_
senschaftlicher  Bedürfnisse  und  je  nach  den  zu  Gebote  stehenden