182 Geschichte der Akademie unter Frieprien Wirners III. (1812-1840).
gelten dieselben Bestimmungen: doch genügt es, dass drei Viertel
der ordentlichen Mitglieder anwesend sind ($ 14). In $ıg wird das
Recht der Akademiker, an der Universität Vorlesungen zu halten,
auf alle preussischen Universitäten ausgedehnt. In $ 20 wird allen
ordentlichen Mitgliedern ein Gehalt von 200 Thlr. zugesichert; der
$ 21 ordnet die grösseren Gehalte: für einen Botaniker, einen Cheiniker
und einen Astronomen werden solche ausgeworfen sowie für
zwei Philologen oder llistoriker. Die Zahl der auswärtigen Mitglieder
wird auf 32 (16+16) fixirt; »nimmt ein auswärtiges Mitglied
seinen Wohnsitz in Berlin, so tritt es sofort in alle Pflichten und
Rechte der activen ordentlichen Mitglieder ein ($ 24). Der $ 26 über
die Ehrenmitglieder lautet wie $ 4 des SCHLEIERMACHER schen Entwurfs,
enthält aber noch den Zusatz: »Zu Ehrenmitgliedern können
auch solche anwesende und auswärtige Personen gewählt werden,
welche bei anerkanntem wissenschaftlichen Verdienst deswegen nicht
füglich zu ordentlichen Mitgliedern erwälhlt werden können, weil
ihre Verhältnisse nicht die Erwartung erlauben, dass sie die Pflichten
eines ordentlichen Mitgliedes werden erfüllen können«. Der $ 28
stellt die Zahl der Correspondenten auf 200 fest. Nach $ 30 ist
die Akademie berechtigt, ein Mitglied zu suspendiren oder gänzlich
auszuschliessen. Sie hat das Ministerium lediglich davon in Kenntniss
zu setzen.
Bei den Bestimmungen über die Secretare ($ 31 ff.) ist auf die
frühere Eintheilung der Akademie in vier Klassen keine Rücksicht
mehr genommen. Sie sollen alle vier Monate im Vorsitz der Gesammt-Akademie,
alle Monate im Vorsitz der Klasse wechseln ($$ 33.
38). Für die Sitzungen wird noch immer die Bestimmung aufrecht
erhalten, dass der Vortragende in der vorhergehenden Sitzung das
Thema anzukündigen hat, über welches er sprechen wird ($ 45).
Öffentliche Sitzungen haben noch immer dreimal im Jahre stattzufinden
($ 54), am Frırprıcn's-, am Lrisnız-Tage und am Geburtstage
Sr. Majestät. Für den ersteren ist ein Bericht über die äussere Geschichte
der Akademie im verflossenen Jahre, für den Leisnız-Tag
ein Bericht »über die Leistungen der Akademie überhaupt, namentlich
in Rücksicht ihrer eigenen Abhandlungen und ihrer eigenen
und der von ihr unterstützten wissenschaftlichen Unternehmungen «
angeordnet. Der $ 53 bestimmt, dass über die zur Aufnahme in
die »Ablandlungen« bestimmten Vorträge verdeckt abgestimmt wird.
In $ 62 heisst es: »Die Akademie unternimmt zur Ausfüllung wis-_
senschaftlicher Bedürfnisse und je nach den zu Gebote stehenden