Metadata : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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Kammerdienergesinnung,  durch  Hofschranzenfügsamkeit
und  Biegsamkeit  herabgewürdigt.  Er  hat  dem  Eigenwillen,
  dem  Despotismus  einen  festen  Damm  entgegengestellt,
  wobei  er  das  gesetzliche  Maaß  überschritten  haben
  mag.  Er  hat  des  Volkes  Rechte  mit  Füßen  getreten,
  aber  was  der  Adel  für  sein  Recht  hielt,  das
hat  er  sich  nicht  nehmen  lassen  und  das  ist  mehr  werth,
wie  die  Schuhputzergesinnung  der  hohen  Noblesse  in
andern  deutschen  Ländern,  die  sich  immer  zu  einem
allerunterthänigsten  „Ja“  verpflichtet  hält.  Sein  Wille
war  immer  hart,  wie  Stahl,  fest  und  unbiegsam.  Darauf
  kann  er  mit  Recht  stolz  sein,  viesen  festen,  unabhängigen
  Sinn,  Männerstolz  vor  Königsthronen  bewahre
  er  sich  als  wirklich  ehrwürdiges  Erbgut.  Aber
pochen  auf  angemaßte  Rechte  und  Privilegien,  auf  Alleingenuß
  öffentlicher  Stiflungen,  aller  Veneficien  und
Pfrünven,  keckes,  halsstarriges  Behaupten  der  durch
faustrechtliche  Junkerstreiche  erworbenen  ungerechten  Vorrechte
  und  Vorzüge  vor  ursprünglich  gleichberechtigten
Mitständen  und  Mitbürgern  wird  den  Adel  für  die  Folge
nicht  in  seinem  Glanze,  in  seiner  Würde  erhalten  können.“


„Spießbürgerliche  Eigenliebe  und  Eitelkeit  fühlt
sich  gekränkt  und  verletzt,  indem  der  Verfasser  dem  Adel
mehr  Intelligenz  zuschreibt.  Für  die  größere  Intelligenz
des  Adels  zeugt  unstreitig  der  Umstand,  daß  er  die  Macht
sich  anzueignen  und  bis  jetzt  zu  erhalten  gewußt  hat.“

„Die  Privilegirten  Mecklenburgs  sind  keineswegs
kurgsichtige  Schwachköpfe  oder  engherzige  Egoisten,  nein
sie  haben  mitunter  ganz  eigenthümliche  Ideen.  So  in-