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Kammerdienergesinnung, durch Hofschranzenfügsamkeit
und Biegsamkeit herabgewürdigt. Er hat dem Eigenwillen,
dem Despotismus einen festen Damm entgegengestellt,
wobei er das gesetzliche Maaß überschritten haben
mag. Er hat des Volkes Rechte mit Füßen getreten,
aber was der Adel für sein Recht hielt, das
hat er sich nicht nehmen lassen und das ist mehr werth,
wie die Schuhputzergesinnung der hohen Noblesse in
andern deutschen Ländern, die sich immer zu einem
allerunterthänigsten „Ja“ verpflichtet hält. Sein Wille
war immer hart, wie Stahl, fest und unbiegsam. Darauf
kann er mit Recht stolz sein, viesen festen, unabhängigen
Sinn, Männerstolz vor Königsthronen bewahre
er sich als wirklich ehrwürdiges Erbgut. Aber
pochen auf angemaßte Rechte und Privilegien, auf Alleingenuß
öffentlicher Stiflungen, aller Veneficien und
Pfrünven, keckes, halsstarriges Behaupten der durch
faustrechtliche Junkerstreiche erworbenen ungerechten Vorrechte
und Vorzüge vor ursprünglich gleichberechtigten
Mitständen und Mitbürgern wird den Adel für die Folge
nicht in seinem Glanze, in seiner Würde erhalten können.“
„Spießbürgerliche Eigenliebe und Eitelkeit fühlt
sich gekränkt und verletzt, indem der Verfasser dem Adel
mehr Intelligenz zuschreibt. Für die größere Intelligenz
des Adels zeugt unstreitig der Umstand, daß er die Macht
sich anzueignen und bis jetzt zu erhalten gewußt hat.“
„Die Privilegirten Mecklenburgs sind keineswegs
kurgsichtige Schwachköpfe oder engherzige Egoisten, nein
sie haben mitunter ganz eigenthümliche Ideen. So in-