Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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4. Maaß- und Gewichts-Wesen. 
  
Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Aichungs-Aufsichtsbehörden und der Aich- 
ämter im Deutschen Reich (exkl. Bayern) mit Angabe der von ihnen geführten Stempelzeichen, 
sowie des Umfanges ihrer Zuständigkeit (siehe Central-Blatt für das Deutsche Reich, 
Jahrgang 1882, Seite 158). 
1. Aussichtsbezirk 2. 
2 
Die Befugniß des Aichamtes zu Fürstenwalde ##zur Aichung und Stempelung von Gas- 
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messern jeder Größe ist auf die Aichung und Stempelung von Stationsgasmessern in der Größe eines stünd- 
lichen Gasverbrauchs von 10 Kubikmetern und darüber eingeschränkt worden. 
2. Aufsichtsbezirk 3. 
Zu Rummelsburg (Reg.-Bez. Cöslin) ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen □## 
führt und zur Aichung und Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen, sowie 
zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts und der Tara von Fässern besugt ist. 
3. Aussichtsbezirk 5. · 
Zu Zabrze (Reg.-Bez. Oppeln) ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen u#n führt und 
zur Aichung und Stempelung von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen besugt ist. 
4. Aussichtsbezirr 9. 
Die Befugnisse des Aichamtes zu Gütersloh a (vergl. Central-Blatt 1881, Seite 173) sind 
auf die Aichung und Stempelung von Längenmaaßen und Hohlmaaßen für trockene Körper ausgedehnt 
worden. 
  
5. Aufsichtsbezirk 10. 
Das Aichamt zu Rodenberg an ist eingegangen. 
6. Aussichtsbezirk 11. 
Zu Elberfeld ist eine dem Staats-Aichungsamte zu Cöln unterstehende Abfertigungestelle zur Er- 
mittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern errichtet, welche dasselbe Stempelzeichen **vß wie die 
bereits daselbst errichtete, ebenfalls dem Staats-Aichungsamte zu Cöln unterstehende, aber nur für die Aichung 
von Gasmessern zuständige Abfertigungsstelle führt. 
Zu Niedermendig (Reg.-Bez. Coblenz) ist ein Aichamt errichtet, welches das Stempelzeichen . 
führt und zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist. 3 
Von der Errichtung eines Aichamtes zu Niederheimbach, für welches das Stempelzeichen □# 
seinerzeit bestimmt worden war, ist Abstand genommen worden. 
« 7. Aufsichtsbezirk 12. 
12 
Die Befugnisse des Aichamtes zu Marienberg #□# sind auf die Aichung und Stempelung von 
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Längenmaaßen ausgedehnt worden.
	        
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