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Lau-
fende
Waarenverzeichniß
für die
Einfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Bemerkungen.
Tarasatz
(in Prozenten
des Bruttogewichts).
(92.)
93.
94.
95.
96.
97.
99.
2.
3.
4.
5.
Noch:
Leim.
Ruß.
Schuhwichse.
Siegellack.
Sprengstoffe, Spreng-
mittel, auch in Hülsen
Tinte und Tintenpulver.
Wagenschmiere.
Vorstehend nicht genannte
Zündwaaren, mit Aus-
nahme der Zündhölzer
und Zündkerzchen.
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5e
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Leimgallerte. Ferner sind hier nachzu-
weisen: Druckplatten (Hektographen, Ab-
ziehplatten), nicht in Zinkkästen, aus
einem Gemisch von Leim, Melasse, Gips 2c.;
Buchdruckerwalzen-Präparat (hauptsäch-
lich aus Leim und Melasse bestehend)
und Vogelleim.
Hierunter fällt auch: Lackschwarz für Buch-
drucker (gebrannter Kienruß in Tafeln)
und sog. Lampenschwarz (Kienruß). —
Ordinärer Ruß (Kienruß) kommt auch
unter der Benennung „Rußbutten“ vor.
Als Wichse sind auch Lederschwärze und
andere ähnliche zum Austragen auf
Leder bestimmte Präparate zu behandeln,
mit Ausnahme jedoch von Kutscherlack
(Nr. 77).
Auch: Flaschenlack (Flaschenpech, Packlack);
Siegelwachs (Petschierwachs).
Insbesondere: Dynamit, Sprenggelatine,
Gelatine-Dynamit, Schießbaumwolle und
andere Nitroglycerinpräparate; ferner
chlorsaures Kali, Knallgold, Knallsilber,
Knallquecksilber 2c. in Hülsen; Knall-
kapseln für Eisenbahn-Nothsignale, aus
Eisenblech, gefüllt mit Explosiostoffen. —
Dagegen sind: Schieß= und Spreng-
pulver unter Nr. 201, Zündhütchen
unter Nr. 514, Patronen nach Be-
schaffenheit der Hülsen unter Nr. 514
bezw. 741 und 746 nachzuweisen.
Hierher gehören insbesondere: Blätter-
schwamm (Papierschwamm künstlicher
Feuerschwamml); zubereiteter (gebeizter)
Feuerschwamm; Fackeln (Pechfackeln);
Feuerwerk und Feuerwerkskörper; Pech-
schnüre; ferner Schwefelfaden, Streich-
schwämme, Zündfläschchen, Zündgläschen;
Zündröhren, Zündschnüre zum Sprengen
(Sicherheitszünder): Zündschwamm,
Zunder und Zunderpapier.