Der gegenwärtige Stand des Mädchenschulwesens in Deutschland. 359
Organisation der städtischen höheren Mädchenschule ist so, daß von
den beiden Parallelklassen jeder Stufe mögrlichst eine von einem
l.chrer, eine von einer Lehrerin geleitet wird. Das L.ehrpersonal umfaßt,
abgeschen von den Fachlehrern, neun Hauptlehrer, einschließlich
des Direktors, zehn Hauptlehrerinnen und drei L.chrerinnen.
Übersicht über den Stand des höheren Mädchenschulwesens in Bayern
im Schuljahre 1%00/1901.
Zahl der Schllen . » 2 2 2 2 nn nenne 135
davon öffnlichee 2 2 2 En nn 35
private . . nn 100
mit Erziehungsanstalten verbundene nn 77
Zahl der aufsteigenden Klassen . 2. 2 2 2 2 220. 708
Gesamtzahl der Lehrkräfte, männliche . . 2 2. 2 2.2. 626
” weibliche . . 2 2.2.20.2..2..3288
von den Lehrkräften sind katholisch . . » 2 2 2 002 ..1%7
»n n » protestantisch . 2 2 2020. 507
vn PR „ Israelitisch . . nn 59
„ „ » sonst andersgläubig ren 1
Zahl der Schülerinnen. 2 2 2 2 2 2 220er. 15091)
davon katholisch. 2 2 0 0 0 a 2 2 2 2 20. 84M2
» Protestanisch ©. oo 2 0 2 nenne II14
„ israclilisch . . een en. 1340
„sonst andersgläubig en 5
b) Die Lehrerinnenbildung.
Die l.ehrerinnenbildung in Bayern ist durch Verordnungen von
39. November 1897 und vom 30. Juli 1898 geregelt worden. In den
Lehrordnungen für die beiden staatlichen l.chrerinnen-Bildungsanstalten
von Bayern, die Königliche höhere weibliche Bildungsanstalt in
Aschaffenburg und dic Königliche Kreis-Lchrerinnen-Bildungsanstalt
für Oberbayern in München sind die Anforderungen in Religion,
Deutsch, Erdkunde und Schreiben dieselben wie bei den l.ehrerseminaren.
In Arithmetik und Mathematik sowie in Naturwissenschaften
bleibt das Pensum der l.ehrerinnen-Bildungsanstalten hinter
dem der Lehrerseminare zurück. Auch unterscheidet es sich von
dem der I.chrerseminare durch eine größere Berücksichtigung der
praktischen Bedürfnisse des häuslichen Lebens. Dasselbe gilt auch
von dem Zeichenunterricht. In Geschichte und Erzichungsichre sind
die Pensen ebenfalls die gleichen, nur daß bei den I.chrerseminaren
Gesetzeskunde als eine besondere Disziplin gelehrt wird, während im
l.chrerinnenseminar die notwendigen Kenntnisse der Verfassung, der
I) Außerdem 165 Ilospitantinnen.