Contents : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 40-50 (4)

Das  Denisqhe  Reitq  anb  seine  einjelnen  GSlieder.  (Juli  10.)  257

148  Stimmen  abgelehnt.  Die  Kontingentierung  wird  mit  218  gegen
131  Stimmen  angenommen.  Durch  einen  weiteren  Beschluß  der  Mehrheit
werden  schon  von  1915  an  (statt  1919)  höhere  Kommunalbrausteuern  als
65  Pfennig  pro  Hektoliter  ausgeschlossen.  Bei  der  Gesamtabstimmung  wird
die  Brausteuer  mit  204  gegen  160  Stimmen  angenommen.  Das  Gesetz
soll  am  1.  August  in  Kraft  treten.

Als  zweiter  Punkt  der  Finanzreform  kommt  die  Tabaksteuer  zur
dritten  Lesung.  Dabei  wird  der  Antrag  Giesberts  (Ztr.)  gegen  die  Linke
angenommen.  Das  Tabaksteuergesetz  tritt  bezüglich  der  Aenderung  des
Zigarettensteuergesetzes  von  1906  am  1.  September,  im  übrigen  aber  am
15.  August  1909  in  Kraft.

Als  dritter  Punkt  der  Finanzreform  kommt  die  Branntweinsteuer
  zur  dritten  Lesung.  Die  Anträge  Nehbel  (kons.)  zu  den  einzelnen
Paragraphen  werden  durchgängig  angenommen;  darunter  auch  der  in  der
zweiten  Lesung  beseitigte  §  104,  wonach  als  Kornbranntwein  nur  solcher
Trinkbrauntwein  feilgehalten  werden  darf,  der  aus  reinem  Korn  hergestellt
ist.  —  Als  Schlußparagraphen  hatten  die  bürgerliche  Linke  und  die  Sozialdemokraten
  beantragt,  einen  Teil  der  Mehreinnahmen  aus  diesem  Gesetze
zur  Bekämpfung  der  Trunksucht  zu  verwenden,  und  zwar  hatte  die  bürgerliche
  Linke  1  Prozent,  die  Sozialdemokraten  10  Prozent  dafür  verwenden
wollen.  Beide  Anträge  werden  abgelehnt,  und  die  ganze  Branntweinsteuervorlage
  mit  229  gegen  137  Stimmen  angenommen.

10.  Juli.  (Reichstag.)  Fortsetzung  der  dritten  Lesung  der
Finanzreform.

Zu  Beginn  erfolgt  eine  Erklärung  des  Staatssekretärs
von  Bethmann  Hollweg,  daß  die  verbündeten  Regierungen  sich  entschlossen
  haben,  die  vereinbarten  Verbrauchsabgaben  wie  die  Besitzsteuer
als  ein  einheitliches  Ganzes  zur  Verabschiedung  zu  bringen.

Die  Erklärung  lautet:  „Der  Reichstag  steht  vor  dem  Abschluß  seiner
Beratungen  über  die  Steuervorlagen.  Durch  die  bereits  gefaßten  und
noch  zu  erwartenden  Beschlüsse  dritter  Lesung  wird  ja  der  Gesamtbedarf
bewilligt,  dessen  Befriedigung  die  Finanzvorlagen  bezweckten.  Aber  in  der
Art  der  Aufbringung  ist  der  Reichstag  den  Vorschlägen  der  verbündeten
Regierungen  nur  zum  Teil  gefolgt.  Es  ist  nicht  gelungen,  Einverständnis
zu  erzielen  über  eine  Reihe  von  Projekten  für  Verbrauchs=  und  Besitzabgaben,
  denen  der  Bundesrat  den  Vorzug  gibt  vor  den  an  ihre  Stelle
gesewten  Besitzsteuern.  Die  dringend  wünschenswerte  Bindung  der  Matrikularumlagenr
  ist  nicht  erreicht  worden.  Eine  tiefgehende  Meinungsverschiedenheit
  ist  entstanden  über  die  zweckmäßigste  Form,  Steuern
auf  den  Besitz  zu  legen,  ohne  die  Steuerformen  anzugreifen,  die  den
Einzelstaaten  vorbehalten  sind.  Ihre  Beschlüsse  haben  die  verbündeten
Regierungen  vor  die  Frage  gestellt,  ob  sie  trotzdem  die  Neuordnung  der
Reichsfinanzen  weiter  verfolgen  oder  ihre  Regelung  einem  späteren  Zeitpunkt
  vorbehalten  sollten.  Sie  haben  sich  ein  timmig  für  die  Weiterverfolgung
  entschieden  und  sind  entschlossen,  die  vereinbarten  Verbrauchsabgaben
  zugleich  mit  den  zugestandenen  Besitzsteuern  unter  Ausschluß
  der  für  sie  nicht  annehmbaren  Kotierungssteuer  als  ein  einheitliches
  Ganzes  zur  Verabschiedung  zu  bringen.  (Beifall  rechts.)  Für
diesen  Beschluß  sind  sachliche,  nüchterne  Berechnungen  bestimmend  gewesen.

Die  Stellung,  die  die  verschiedenen  Parteien  dieses  hohen  Hauses
zu  den  einzelnen  Steuervorlagen  eingenommen  haben,  bietet  keine  Bürgschaft
  dafür,  daß  die  Reform  später  oder  unter  veränderter  Zusammensetzung
  des  Reichstags  in  einer  die  Bedürfnisse  des  Reiches  besser  befrie-Europkischer

  Geschichtskalender,  L.  17