Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Dos  Ginerak-Fitiaris-Diterthetun  befenge  alle  wichtizete  Gezestkide  des  Finanzfachs.
Zu  diesem  Ressort  gehören  insbesondere  alle  das  Finanzwesen  im  allgemeinen  betreffende  Gegenstände,
  die  General-Etats  und  die  Deschargirung  der  Kameral  Beamten  und  Cassiere.
Ueber  Dienst-Angele  enheiten  und  Gnaden  ch  en  hat  der  Finanz-Minister  den  Vortrag  bei
Seiner  Königl.  dasesiäkt.—  ·  "   —.  .

Unter  seinem  Praͤsibio  steht  dieses  Ditectorium,  wenn  es  versammelt  wird,  welches
nicht  anders  als  auf  Befehl  des  Ministers.  geschehen  kann.  Dasselbe  besteht  neben  dem  Mi—
nister,  aus  dem  Präsidenten  der  Ober-  Finanz-Kammer,  dem  Ober-Finanz-  Direktor,  den
geheimen  Ober-  Finanz-  Räthen,  welche  als  erste  referirende  Räthe  bei  den,  zu  der  Ober=  Finanz-Kammer
  gehörigen  Unter-:  epartements  angestellt  sind;  sodann  von  Seiten  des  General—
Staats-Cassen-  Deypartement  :,  dem  General-  Staats-Cassser,  geheimen  Ober-Finanz-Rath  v.
Pfa'ff;  von  Geiten  des  Bergwerks-  Departement:  dem  Hofkammer=  Director  v.  Parrot;
fekner  aus  eipeni,  von  der  Finanz-  Minister  vorzuschlagenden  Mitglied  alls  dem  Forst-Depar
  emn,  sie  1ie  such  aus.  dem  Departement  des  Straßen=  Brükeh=  und  Wasserbaus,  und
endlich  eben.  n  sion  weout.  glted  sowohl  des  Hoß  abs  Landbau-  Departements,  wenn  deren
Beichischdem  haben  Se.  Königl.  Maj.  als  gehe##ne  Ober-  Finanz-Räche  bei  dem  GeneehmFinanz-Dreckorio
  den  bisherigen  Sachsen-Kobürg"  Saalfeldischen  geheimen  Rechnungsund
  Landes-Regierungsrath  Feder,  ingleichem  den  vormaligen  Professor  der  Staatswirkhschaft
  aus  Baireuth.,  Georg,  gnddigst  angestellt.  »

Sodann  gehören  zu  dem  General=  Directorio:  2  Secretairs:  Nicolai  und  Hiemer;
2  Registratoren:  Zeller  u.  Hahn,  bisher  Journglist  bei  dem.  Ober-Finanz-Departement;
Kanzellisten:  Kempf  und  Heller,  bisher  Kopist;  6  Ober-Rechnungsräthe  für  die  Superrevision
  der  Rechnungen:  Weickersreuter,  Müller,  Spittler,  Auteurieth,
Steinheil  und  Geßner,  seirher  Revisor  in  Rotermänster;  2  Ober-Rechnungsräthe  für
die  Etats,  welche  noch  werden  ernannt  werden,  und  endlich  a  Assistenten:  Schönlen,  seither
  Probator  in  Schorndorf,  und  Tafel,  bisher  Subslitut  in  Weissach.

So  wie  der  Finanz-Minister,  so  oft  er  es  für  gur  findet,  in  der  Ober-Finanj-Kammer
präsidiren  kann,  und  bei  dem  Forst-,  dem  Bergwerks-Departement,  so  wie  auch  den  beiden
Bau-Departements  Président  ist,  so  kann  er  auch  alle  diese  Stellen  zu  jeder  Zeit  visitiren
und  inspiciren,  auf  eben  die  Art  und  Weise,  wie  solches  der  Minister  des  Innern,  und  der
.  Luunp  der  Justiz,  in  Absicht  der  zu  ihren  Departemenes  gehörigen  Stellen  zu  thun

efugt  sind.  #„  ’«  E

Und  werden  alle  diese,  das  Finanz-Departement  betreffende  allerhöchste  Organisations=Verordnungen

  hiemit  bekannt  gemacht.  «

Koͤnigl.  General-R  escript,  wodurch  das  Loosen  der  Militairpflichtigen  wiederholt  verboten,
  und  die  Ordnung  ihrer  Aushebung  bestimmt  wi.d,  d.  d.  30.  Mai  1807.

Erlderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  rc.  v.
Unsern  Gruß  zuvor,  Liebe  Getreue!

Da  Wir  äus  verschtedenen  Berichten  bemerkt  haben,  daß  ungeachtet  das  Loosen  bei  den
Truppen-Aushebungen  in  der  verkünderen  Conseriptions-Ordnung  durchaus  untersagt  wor-"