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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß dan zu Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. des des Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1. » 2. 3. 4. 5.
Noch:
(224.) Vorstehend und anderweit 5 i Seifenrinde (Quillajarinde); Seifen-
nicht genannte rohe wurzel (Seifenkrautwurzel); See= und
Erzeugnisse zum Ge- Süßwasser, natürliches; Sennesblätter,
werbe= oder Medizinal- getr.; sowie sonstige getrocknete (auch
gebrauch, mit Aus- gepulverte) Kräuter, Blumen, Blüthen
nahme der rohen Färbe- und Knospen, soweit sie nicht unter an-
und Gewerbemateria- deren Nummern begriffen sind; Süßholz
lien. « (Süßholzwurzel); Tamarinden und Tama-
rindenmark; Zibet; Zimmt, weißer, und
sonstige nicht unter anderen Nummern
begriffene Rinden, auch gemahlen oder
sonst zerkleinert; Zimmtwurzel; Zittwer-
wurzel, getr., sowie sonstige nicht unter
anderen Nummern begriffene getrocknete,
auch gedarrte, gebrannte, gemahlene oder
sonst zerkleinerte Wurzeln. — Rohe
Färbe= und Gerbematerialien fallen unter
Nr. 226.
225.Vorstehend und anderweit 51 Von Apothekerwaaren gehören ins-18 Fss. u. Kst.
nicht genannte Fabri-
kate und Präparate
der chemischen Industrie
und Phamarzie.
besondere hierher: Arzeneien; Blei-, eng-
lisches und anderes pharmazeutisches
Pflaster mit Einschluß von aufgestrichenem
Heftpflaster; Brust= und Kräuterthee;
Cigarretten, lediglich mit indischem Hanf
gefüllt (Asthmacigaretten); Gelatine-
kapseln, gefüllte (mit Cubebenextrakt,
Ricinusöl, Leberthran rc.), zum Medizinal-
gebrauch; Harlemeröl; Haut= und Zahn-
pulver, mit Ausnahme des parfümirten
und des durch seine Umschließung als
kosmetisches Mittel sich darstellenden
(Nr. 782); Karthäuserpulver (Kermes,
mineralischer).; Kräutertaback (Pulver
aus getrockneten Kräutern), nicht mit
Taback gemischt; Kropfpulver (Roßpulver);
Oblaten (Mundlack) aus Teig; Pastillen,
ausschließlich zu Gesundheitszwecken, aber
ohne Zusatz von Honig, Zucker u. dergl.;
Pillen und Pulver zum Medizinal-
gebrauch; Opodeldoc und andere Salben,
mit Ausschluß der parfürmirten und der
durch ihre Umschließungen als kosmetische
Mittel sich darstellenden (Nr. 782); Schwe-
9 Kb.
4 Bll.
2 Sck.