Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß v auf n s Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
es « 
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltariss. des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
697°7).Kandiszucker und Zucker 25x Auch Zucker in weißen, vollen, hartenFür Brot= (Hut-) 
in weißen, vollen, Platten oder Blöcken oder Stangenzucker lucker, Kandis-, 
harten Broden bis zu bis zu 12,5 kg Nettogewicht oder in Blruch= oder Lum- 
12,5 kg Nettogewicht Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,enzucker: 
oder in Gegenwart der ist bei der Ausfuhr hier nachzuweisen.4 in Fässern mit 
Steuerbehörde zerklei- Dauben von Eichen- 
nert. . und anderem harten 
698*). JAller übrige harte Zucker, 25x ................... Holz. 
sowie alle weißen 10 in anderen Fässern. 
trockenen Zucker in 13 Kst. 
Krystall-, Krümel= und 7 Kb. 
Mehlform von min- Für Rohzucker 
destens 98 pCt. Pola- und Farin (Zucker- 
risation. mehl), sowie ge- 
699°).Rohzucker von mindestens 25 1 z.................... stoßenen Zucker: 
88 pCt. Polarisation. 13 in Fässern mit 
700*). SZucker, für welchen Aus- 25544 88!!!„ Dauben von Eichen- 
fuhrvergütung nicht und anderem harten 
gewährt ist. olz. 
10 in anderen Fässern. 
13 Kft. 
8 in außereuropäi- 
schen Rohrgeflechten 
(Kanassers, Kran- 
jans). 
7 in anderen Körben. 
4 Bll. 
1 in Umschließungen 
von einfachem leich- 
ten Leinen. 
26. Oel, anderweit nicht genannt, und Fette. 
701. Speiseöl in Flaschen oder 6 1 Speiseöl in Flaschen oder Krügen von min- 
Krügen unter 50 kg destens 50 kg Bruttogewicht fällt unter 
Bruttogewicht. Nr. 703 bezw. 704. 24 Kst. 
702. Anderes Oel in Flaschen 26 a1 Hierher gehört auch Butterfarbe mit einems16 Kob. 
oder Krügen unter Zusatz von Speiseöl in Flaschen oder 
50 kg Bruttogewicht. Krügen unter 50 kg Bruttogewicht. 
703.Baumöl (Olivenöl) in 26 a2 u. 3Auch in Flaschen oder Krügen von min- — 
(Hierin Fassern. destens 50 kg Bruttogewicht. 
Nr. 705.) 
  
  
  
  
ummittelbaren Durchfuhr wie bei der Einfuhr anzuschreiben. 
  
*) Zucker ist bei der Ausfuhr von Niederlagen (sofern nicht inländischer — §. 19 Ziffer 3 der Dienstvorschriften) und bei der
	        
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